Sobald du Europa verlässt, ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend angeraten. Oft bekommst du dein Visum auch nur, wenn du eine Auslandskrankenversicherung nachweisen kannst. Denn außerhalb Europas bist du bei Krankheit nicht mehr über deine Familie mitversichert (Ausnahme: evtl. privat Krankenversicherte).
bildungsdoc-hinweis. Beachte, dass eine bereits bestehende Auslandskrankenversicherung (AKV) für Urlaubsreisen, die i.d.R. bis zu 42 Tage gültig ist, nicht mit einer langfristigen AKV kombiniert werden sollte. Bei einem Leistungsfall könnte sich das Versicherungsende der kurzfristigen AKV mit dem Beginn der langfristigen AKV überschneiden. Kosten der laufenden Behandlung, die als Vorerkrankung zu sehen sind, werden dann von der langfristigen AKV nicht bezahlt.