Auslandsversicherungen – Krank, Unfall, Haftpflicht

1. Welcher Versicherungsschutz wird benötigt?

  • Wenn du im Ausland einen Unfall erleidest oder krank wirst, dann hast du hoffentlich vorm Start ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Eine ärztliche Behandlung bis hin zum Rücktransport nach Deutschland kann schon mal ein kleines Vermögen kosten. Deswegen ist es geradezu fahrlässig, wenn du dich ohne Versicherungsschutz ins Ausland begibst.
  • Wenn du dich länger als drei Wochen ununterbrochen im Ausland aufhältst, benötigst du einen weitergehenden Auslandsschutz. Dies ist der Fall bei Weltreisen oder Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Praktikums, einer Geschäftsreise oder einer Bildungsreise, z.B. als Au Pair, Sprachschüler, beruflich Entsandter, Auswanderer oder Student. Der spezielle Auslandskrankenschutz sollte immer auf deine individuellen Bedürfnisse angepasst sein. Eine Krankenversicherung ist für jede Reise ins Ausland sinnvoll, denn auch innerhalb Europas übernehmen die privaten und gesetzlichen Krankenkassen nicht alles. Einen Rücktransport z.B. bezahlen sie nicht.

bildungsdoc-tipp. Wenn dein Auslandsaufenthalt kein Urlaub ist, dann informiere deine Krankenversicherung über den geplanten Aufenthalt im Ausland – egal wie lange er dauert. Krankenkasse bzw. Versicherungsgesellschaft werden dir dann sagen, ob du während deiner Aufenthaltsdauer vollumfänglich versichert bist.

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2. Auslandskrankenversicherung weltweit

Auslandskrankenschutz für Sprachschüler, Au Pairs, Austauschschüler, Freiwillige, Studenten, Doktoranden

Auslandsversicherungen

Die Auslandskrankenversicherung sichert Risiken ab von:

  • Teilnehmern an internationalen Projekten von Unis & Hochschulen, u.a. Auslandsstudium, Auslandspraktikum
  • Teilnehmern an Austauschprogrammen, wie z.B. ERASMUS+, PAD oder DAAD, Schüleraustausch, Working Holiday, Work and Travel, Weiterbildung und Bildungsurlaub im Ausland
  • Die Krankenversicherung, bis 29 Jahre, kostet für das weltweite Ausland (ohne Selbstbehalt):
  • Von Europa nach Europa: 27,60 €/mtl.
  • Weltweit ohne USA und Kanada: 38,70 €/mtl.
  • Weltweit mit USA und Kanada: 76,50 €/mtl.

Auslandskrankenschutz für Langzeitreisende

  • Die Auslandskrankenversicherung ist konzipiert für Personen, die sich bis zu 5 Jahre im Ausland aufhalten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob sie privat oder geschäftlich auf weltweit Reisen gehen – als Au Pair, Sprachschüler, Student, Praktikant, Berufstätiger oder Langzeiturlauber.
  • Die Krankenversicherung kann von Langzeitreisenden bis zu einem Höchstalter von 69 Jahren abgeschlossen werden. Die Versicherung wird vor Beginn der Auslandsreise und für die gesamte Reisedauer abgeschlossen. Teile eines Auslandsaufenthaltes können nicht versichert werden.
  • Der monatliche Beitrag beginnt ab 28,90 €/mtl.

bildungsdoc-tipp. Check deine Versicherungen dahingehend, ob die Versicherungsgesellschaft den Anforderungen der internationalen Insolvenzabsicherung entspricht.

Grundsätzlich ist für deinen Auslandsaufenthalt, z.B. bei Auslandsstudium, Schüleraustausch, Sprachreisen, Work & Travel, Auslandspraktikum der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, kombiniert mit einer privaten Unfallversicherung, zu empfehlen.

Gerade im Ausland, z.B. in den USA, können bei Schäden, die du verursachst, horrende Kosten anfallen! Die Kosten für Haftpflicht-, Unfall-, Gepäck- und Assistanceversicherung (u.a. 24/7 Notfallhilfe vor Ort organisieren bzw. erbringen) betragen 6,60 €/mtl. (weltweit).

3. Sind Haftpflicht- und Unfallversicherung weltweit notwendig?

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Grundsätzlich ist für deinen Auslandsaufenthalt, z.B. bei Auslandsstudium, Schüleraustausch, Sprachreisen, Work & Travel, Auslandspraktikum der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, kombiniert mit einer privaten Unfallversicherung, zu empfehlen.

Gerade im Ausland, z.B. in den USA, können bei Schäden, die du verursachst, horrende Kosten anfallen! Die Kosten für Haftpflicht-, Unfall-, Gepäck- und Assistanceversicherung (u.a. 24/7 Notfallhilfe vor Ort organisieren bzw. erbringen) betragen 6,60 €/mtl. (weltweit).

4. Versicherungsschutz innerhalb Europas

  • Innerhalb der EU bestehen zwischen den Ländern Versicherungsabkommen im Rahmen der ‚Gesetzlichen Krankenversicherung‘ (GKV). Um Ansprüche geltend zu machen, wird von der GKV ein Auslandskrankenschein, wie er auch für den Urlaub gebraucht wird, ausgegeben.
  • Über diesen Krankenschutz hinaus können im Ausland Zuzahlungen für verschiedene Leistungen fällig werden. Informiere dich bei deiner Krankenversicherung, inwieweit im Schadensfall der Versicherungsschutz wirkt und welche zusätzlichen Möglichkeiten zum Auslandsschutz existieren.
  • Abschluss Auslandskrankenversicherung wird immer empfohlen, da der Krankenrücktransport in die Heimat generell nicht von der GKV übernommen wird. Erstattet werden eventuell die entstandenen Kosten und zwar maximal in der Höhe, die die GKV für diese Behandlung auch in Deutschland bezahlt hätte.
  • Abschluss Haftpflichtversicherung ist für selbst verursachte Schäden im Ausland zu empfehlen.
  • Bei langfristigen Aufenthalten wird eine monatliche Beitragszahlung empfohlen (größerer Leistungsumfang).

5. Versicherungsschutz außerhalb der EU

  • Eine Auslandskrankenversicherung ist generell abzuschließen, wenn kein Abkommen zu Sozialversicherungen mit dem Land besteht, indem du deinen Auslandsaufenthalt absolvierst. Behandlungen in diesen Ländern kosten häufig ein Mehrfaches wie in Deutschland. Auch der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung ist ratsam.
  • Bei langfristigen Aufenthalten ist eine monatliche Beitragszahlung sinnvoll.

bildungsdoc-hinweis. Beachte, dass eine bereits bestehende Auslandskrankenversicherung (AKV), die i.d.R. für Urlaubsreisen bis zu 42 Tage gültig ist, nicht mit einer langfristigen AKV kombiniert werden sollte. Bei einem Leistungsfall könnte sich das Versicherungsende der kurzfristigen AKV mit dem Beginn der langfristigen AKV überschneiden. Kosten der laufenden Behandlung, die als Vorerkrankung zu sehen sind, werden dann von der langfristigen AKV nicht bezahlt.

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