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Private Krankenversicherung für Studenten: Wann lohnt es?

Wer sich für ein Studium entscheidet, hat zu Beginn die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.

Je nachdem, wie man sich entscheidet, ist man für den Rest des gesamten Studiums daran gebunden. Deshalb sollten sich Studierende möglichst schon vorher mit dem Thema auseinandersetz und für sich selbst herausfinden, welche Wahl die Richtige ist.

Beide Seiten haben ihre Vor- & Nachteile, die wir nachfolgend einmal betrachten wollen. Vorab ist meist ein PKV Vergleich anzuraten, damit bereits erste Preisvorschläge vorhanden sind, anhand derer man entscheiden kann.

Wann lohnt sich die Private Krankenversicherung?

Gleich vorweg: Wer in der gesetzlichen Familienversicherung ist, ist bereits so günstig versichert, wie es nur geht – da kann auch eine PKV nicht mehr günstiger werden. Geht es einem ausschließlich um den Preis, ist hier bereits die Entscheidung zu Gunsten der GKV gefallen. Wer wiederum in den sogenannten Studententarif der GKV rutscht (das passiert, wenn ein Elternteil besser verdient und privat versichert ist oder beide privat versichert sind und keine kostenlose Familienversicherung möglich ist), für den kann sich der Vergleich lohnen. Zudem kann man von besseren Konditionen profitieren.

Noch zwei besondere Fallgruppen:

  • Beamtenkinder: Verfügt man über einen verbeamteten Elternteil, kann die Private Krankenversicherung sehr günstig und somit lohnend werden. Die Beihilfe (i.d.R. zwischen 50 und 90 Prozent) übernimmt einen großen Teil und die dementsprechend deutlich günstigere PKV den Rest. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Beihilfe an das Kindergeld gekoppelt ist, weshalb mit 25 Jahren Schluss ist. Ab dann zahlt man einen Volltarif.
  • Studium über 30 / 14. Fachsemester erreicht: Auch wer spät oder besonders lange studiert, kann von einer PKV profitieren. Grund hierfür ist die Tatsache, dass man mit über 30 Jahren oder ab dem 14. Fachsemester nicht mehr den günstigen Studententarif der GKV nutzen kann – hier wird es teuer. Eine PKV kann hier ähnliche oder günstigere Preise zu deutlich besseren Leistungen liefern.

Wie bereits mehrmals innerhalb dieses Artikels erwähnt, spielt neben dem Preis auch die Leistung eine Rolle. Wer kerngesund und jung in die PKV startet, kann sich viele Leistungen zu guten Preisen erhoffen. Auch Krankenhausaufenthalte werden so deutlich „angenehmer“ und erträglicher. Wer also gerne höhere Leistungen wünscht, der ist bei der PKV eher an der richtigen Adresse, als bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Was kostet eine PKV für Studenten in der Regel?

Der PKV Beitrag für einen Studenten richtet sich natürlich grundsätzlich nach seinem Gesundheitszustand, Alter und Leistungswunsch. Allerdings kann in etwa mit Preisen zwischen 80 Euro (Beamte Eltern) und 150 Euro (keine verbeamteten Eltern) für einen guten Standardtarif gerechnet werden. Wer mehr Leistungen wünscht (Einzelbettzimmer im Krankenhaus, etc.), der sollte ca. 200 bis 260 Euro monatlich einplanen, sowie eine Selbstbeteiligung um die 300 Euro jährlich.

Wie kommt man wieder in die GKV zurück?

Wie bereits erwähnt, ist die Entscheidung für die PKV bindend – vorerst zumindest über die Dauer des Studiums. Einen Weg zurück gibt es dann z.B., wenn man sich nach dem Studium für eine Anstellung entscheidet, die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Dies funktioniert übrigens auch während des Studiums, wobei nur Wenige sich sozialversicherungspflichtig anstellen lassen inmitten eines Vollzeitstudiums. Die JAEG liegt aktuell mit Stand 2017 bei 57.600 Euro brutto jährlich. Zudem kann zurück in die GKV gewechselt werden durch Heirat und Familienversicherung beim Partner.

Einen kleinen Trick gibt es noch für Studenten, die gerade ihren Master machen wollen. Liegt zwischen dem Bachelor und dem Master ein Zeitraum von mehr als vier Wochen, in denen man nicht immatrikuliert ist, kann zurückgewechselt werden. Grund hierfür ist, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht so ihre Wirkung verliert. Will man in der PKV bleiben, muss man einen neuen Antrag stellen.

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