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Gesundheitsversorgung im EU-Ausland - Tipps für ungeplante Behandlungen im Ausland

Wenn du bei Reisen in einem anderen EU-Mitgliedstaat – sei es im Urlaub, geschäftlich oder um zu studieren – krank wirst oder einen Unfall hast, verfügst du über die gleichen Rechte zur Gesundheitsversorgung wie alle anderen Versicherten in diesem Land. In Notfällen kannst du unter der kostenlosen europäischen Notrufnummer “112” einen der Notrufe erreichen, die in der gesamten EU zur Verfügung stehen.

Du hast das Recht auf ärztliche Behandlung in diesem Land und auf Erstattung der Kosten (zumindest teilweise) in deinem Heimatland. Du hast auch das Recht, dich über die Behandlungsmöglichkeiten sowie ihre Qualität und Sicherheit zu informieren sowie darüber, ob ein bestimmter Anbieter überhaupt gesetzlich dazu berechtigt ist, Leistungen anzubieten.

Rezepte, die von einem Arzt in Ihrem Heimatland ausgestellt werden, sind auch in allen anderen EU-Ländern gültig, auch wenn Medikamente eventuell nicht verfügbar sind oder je nach Land anders heißen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte

Die frei verfügbare Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beweist, dass du in einem EU-Mitgliedstaat versichert bist. Ohne Karte wird dir die Behandlung nicht verweigert werden. Es kann jedoch für dich erforderlich sein, im Vorfeld zu bezahlen und die Erstattung in deinem Heimatland zu beantragen.

EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern, die sich rechtmäßig in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz aufhalten und die von einem staatlichen sozialen Sicherheitssystem abgedeckt sind, steht eine Karte zu. Jedes Mitglied einer reisenden Familie sollte eine eigene Karte besitzen.

Beantragung einer Europäischen Krankenversicherungskarte

Einige Länder stellen die Karte zusammen mit einer nationalen Gesundheitskarte aus. In anderen Ländern musst du sie beantragen. Die Karte sollte dich niemals etwas kosten und sie sollte von deiner Krankenkasse vor der Reise ausgestellt werden. Wende dich zur Beantragung bzw. wegen weiteren Informationen an deine nationale Krankenkasse.

Einige unseriöse Webseiten bieten die Karte gegen eine Gebühr an. Darauf solltest du nicht zurückgreifen. Vielmehr solltest du dich im Rahmen deiner öffentlichen Gesundheitsversorgung informieren.

Nutzungsbeschränkungen der Europäischen Krankenversicherungskarte:

  • Nicht-EU-Bürger können ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht für medizinische Behandlungen in Dänemark verwenden.
  • Kroatische Staatsangehörige können ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht für medizinische Behandlungen in der Schweiz verwenden.
  • Die Karte kann nicht für Bergungen und Rückführungen genutzt werden. Wenn du kostenlosen Transport nach Hause benötigst, weil du ernsthaft erkrankt bist oder beim Besuch eines anderen EU-Mitgliedstaats einen Unfall hattest, musst du einen zusätzlichen Versicherungsschutz beanspruchen.
  • Die Karte bietet keine Abdeckung für private Gesundheitsversorgung oder für die Kosten für eine geplante Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
  • Die Karte bietet keine Garantie für kostenlosen Service. Das Gesundheitssystem jedes Landes ist anders und einige Dienste, die für dich zu Hause kostenlos sind, sind dies in einem anderen Land möglicherweise nicht.

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