AuslandEltern, FamilieUrlaub in der EU

Gesetzliche Bestimmungen bei Urlaub in der EU

Dokumente

Denke an deinen Personalausweis oder Reisepass – selbst bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums solltest du diese Dokumente mitführen, falls du aus einem bestimmten Grund deine Identität nachweisen musst. Reisende außerhalb der EU müssen jederzeit einen gültigen Reisepass mitführen und je nach Herkunftsland auch ein Einreisevisum an der Grenze vorlegen.

Reisen mit Heimtieren

EU-Bürger können innerhalb der EU ihre Katzen, Hunde oder Frettchen mitführen, sofern für diese Tiere ein europäischer Heimtierausweis vorliegt. Für andere Heimtiere gelten nationale Bestimmungen, die du dir deiner Reise durchlesen solltest. Hunde müssen bei Reisen nach Finnland, Irland, Malta oder ins Vereinigte Königreich gegen den Bandwurm Echinococcus behandelt sein.

Zahlung mit Bargeld und Karte

In 19 EU-Mitgliedstaaten ist der Euro die Landeswährung. Sämtliche Euro-Banknoten und -Münzen können in diesen 18 Ländern sowie in zahlreichen zugehörigen überseeischen Gebieten verwendet werden. Auch Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt haben den Euro als Landeswährung. Im Kosovo und in Montenegro ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel.

Bei auf Euro lautenden Zahlungen per Debit-/Kreditkarte innerhalb der EU sollte die Karte jeweils mit dem gleichen Betrag belastet werden wie bei auf nationaler Ebene elektronisch verarbeiteten Zahlungen desselben Betrags in Euro.

Rechte als Reisende

Ganz gleich, ob du mit dem Zug, Flugzeug, Bus oder Schiff reist: Wenn es zu Verzögerungen oder Ausfällen kommt oder du besondere Mobilitätsanforderungen hast, verfügst du bei Reisen innerhalb der EU über bestimmte Rechte. Auf der Website findest du wichtige Informationen zum Umgang mit problematischen Situationen auf Reisen.

Zudem hast du als Fluggast die Möglichkeit, nach deiner Rückkehr ein EU-Beschwerdeformular einzureichen, wenn du eine Erstattung oder Entschädigung beantragen möchtest. Zug-, Bus- und Schiffsreisende sollten ihre Beschwerden unmittelbar an den Reiseveranstalter oder das zuständige Unternehmen senden. Sollte die Beschwerde keinen Erfolg haben oder du mit der Reaktion nicht zufrieden sein, kannst du deine Beschwerde bei der nationalen Durchsetzungsstelle des EU-Landes einreichen, in dem sich der Vorfall ereignet hat.

Sicherheit

Informiere dich vor deiner Reise auf der Website des betreffenden Flughafens oder direkt bei der Fluggesellschaft, welche Gegenstände verboten sind. Die Regeln und Vorschriften zur Straßenverkehrssicherheit variieren innerhalb der EU von Land zu Land. Lies dir daher vor deinem Auslandsaufenthalt die landesspezifischen Bestimmungen durch oder lade dir die App „Im EU-Ausland“ herunter.

In Notfällen kannst du überall in der EU kostenlos aus dem Fest- und Mobilfunknetz die Rufnummer 112 wählen. Denke daran, deine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mitzuführen. Die EKVK erleichtert den Umgang mit Unterlagen und hilft dir, Erstattungen für Ausgaben im Zusammenhang mit der staatlichen Gesundheitsversorgung zu beantragen.

Roaming-Gebühren

Wenn du außerhalb deines Heimatlandes in ein anderes EU-Land reist, entstehendir keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung deines Mobiltelefons. Dies wird als „Roaming“ oder „Roaming zu Inlandspreisen“ bezeichnet. Deine Anrufe (Mobilfunknummern oder Festnetznummern), Textnachrichten (SMS) und Datendienste werden zu Inlandspreisen in Rechnung gestellt, d.h. zu denselben Preisen wie Anrufe, SMS und Daten in deinem Heimatland.

Dasselbe gilt für alle Anrufe oder Textnachrichten, die du während deines Auslandsaufenthalts erhältst – dir entstehen keine Zusatzkosten für den Empfang von Anrufen oder Textnachrichten, während du Roaming nutzt, selbst wenn die anrufende Person einen anderen Anbieter nutzt – weitere Infos.

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