Rückzahlung von Weiterbildungskosten per vertraglicher Vereinbarung möglich
In vielen Betrieben ist es heutzutage üblich, dass die Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern die Kosten für Aus- und Fortbildung ganz oder teilweise bezahlen. Dabei können erhebliche Kosten anfallen, weil neben dem reinen Arbeitsmaterial auch Reise- und Übernachtungskosten anfallen. Oft wird sogar das reguläre Gehalt weitergezahlt. Nur in einigen Fällen muss der Arbeitnehmer für die Fortbildung unbezahlten Urlaub nehmen.
Der Arbeitgeber hat aber sehr viele Vorteile durch die Förderung der Fortbildung. Auf diese Weise kann er seine eigenen Mitarbeiter für höhere Aufgaben im Betrieb effizient qualifizieren und muss nicht aufwändig externes Personal rekrutieren. Zu seiner Sicherheit kann es aber eine Vereinbarung geben, dass die Fortbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitnehmer zumindest anteilig erstattet werden müssen.
Förderung der Aus- und Fortbildung für beide Seiten attraktiv
Nicht nur für den Arbeitnehmer ist es von Vorteil, wenn der Arbeitgeber ihm die Kosten der Aus- und Fortbildung bezahlt. Auch der Arbeitgeber bekommt auf diese Weise einen viel besser ausgebildeten und qualifizierten Arbeitnehmer, was für ihn auch eine höhere Produktivität im Betrieb bedeutet. Da ist es natürlich nur fair, wenn der Arbeitgeber eine vertragliche Absicherung erhält, dass Du die Rückzahlung von Fortbildungskosten leisten musst, wenn ein paar Bedingungen eintreten.
Um zu verhindern, dass die Arbeitnehmer sich die teure Fortbildung von ihrem Arbeitgeber bezahlen lassen und nach Erfolg und Abschluss der Fortbildung sofort kündigen, um einen besseren Arbeitsplatz in einer anderen Firma zu finden, kann vereinbart werden, dass die Rückzahlung von Fortbildungskosten dann in ganzer Höhe oder auch nur teilweise durch Dich erfolgen muss, wenn Du in einem bestimmten Zeitraum nach Ende der Weiterbildung kündigst. Auch für den Fall, dass Du die Fortbildung ohne berechtigten Grund deinerseits abbrichst, kannst Du verpflichtet werden, die Rückzahlung von Fortbildungskosten tragen zu müssen.
Hohe Hürden für die Vereinbarung der Rückzahlung von Fortbildungskosten
Als Arbeitnehmer wirst Du aber sehr umfangreich geschützt, um vor willkürlichen Rückzahlungsforderungen Deines Arbeitgebers sicher zu sein. Es darf zum Beispiel keine unberechtigte Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen. Der Arbeitgeber darf die Kündigung nicht zu vertreten haben. Und auch bei Kündigung oder Abbruch der Fortbildung aufgrund einer entschuldigten Erkrankung bist Du vor einer Rückzahlung sicher.
Rückzahlung von Fortbildungskosten nur in Ausnahmefällen
Insgesamt schützt Dich das Recht umfangreich vor einer Rückzahlung von Fortbildungskosten. Der Arbeitgeber hat nur bedingt Anspruch auf Rückzahlung von Fortbildungskosten.
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