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Studium finanzieren: Ein Überblick über Förderungen für Studenten

Das Studentenleben ist oft alles andere als günstig: Es fallen Verwaltungskosten an, Kosten für Materialien, Bücher und schließlich auch die Kosten für das Leben abseits der Hochschule. Zum Glück gibt es Förderungen, mit deren Hilfe junge Leute ihr Leben und Studium finanzieren können.

Wer als Student in einer Mietwohnung lebt, kennt das Problem: Am Ende des Geldes ist oft sehr viel Monat übrig. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich seine Bleibe danach auszusuchen, wie viel Miete man sich nach Abzug seiner Ausgaben auch tatsächlich leisten kann. Dabei kann ein sogenannter Lebenshaltungskostenrechner helfen, wie in diesem Ratgeber zur Wohnungssuche zu finden. Ansonsten sollten Studenten die Förderungen, die ihnen zustehen, nutzen:

Mit Kindergeld das Studium finanzieren

Studenten, die unter 25 Jahre alt sind, haben Anspruch auf Kindergeld. Diesen Zuschuss müssen die Eltern der Studenten beantragen und regelmäßig an die Studierenden weitergeben. Falls die Eltern keinen, zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt leisten, können Studenten veranlassen, dass das Geld direkt an sie überwiesen wird. Ab einem Alter von 18 Jahren bekommen Studierende nur dann Kindergeld, wenn sie ihr Studium ernsthaft betreiben. Sich lediglich in der Uni einzuschreiben, reicht nicht aus.

Wer sein Erststudium bereits abgeschlossen hat und sich nun in einer Übergangszeit befindet, auf einen Ausbildungsplatz wartet oder einen Freiwilligendienst absolviert, bekommt nur noch dann Kindergeld, wenn er entweder kein Einkommen hat oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, geringfügig beschäftigt ist oder Geld als Auszubildender verdient.

Seit Juli 2019 beträgt die Höhe des Kindergeldes für das erste und zweite Kind 204 Euro im Monat, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro.

BAföG beantragen fürs Studium

Das Berufsausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, soll jedem – unabhängig von dessen wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund – sein Wunschstudium ermöglichen. Die staatliche Unterstützung besteht zur Hälfte aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und aus einem unverzinslichen Darlehen. Seit August 2016 beträgt der BAföG-Höchstsatz 735 Euro.

Wie hoch die Unterstützung tatsächlich ausfällt und ob sie überhaupt genehmigt wird, hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern der Studenten ab, vom vorhandenen Vermögen, dem eigenen Einkommen und der Anzahl der Geschwister in Ausbildung. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung gibt es Beispielrechnungen, damit Studierende sich einen Überblick verschaffen können.

Darüber hinaus sind folgende Voraussetzungen wichtig:

  • Alter: Nur Studenten bis zu einem Alter von 30 Jahren, beziehungsweise 35 Jahren bei Master-Studenten, sind förderungsfähig.
  • Nationalität: BAföG erhalten ausschließlich deutsche oder EU-Staatsangehörige Studenten mit Aufenthaltsgenehmigung.
  • Stipendium: Wer ein Stipendium der Begabtenförderungswerke erhält, bekommt kein BAföG. Andere Stipendien lassen sich gegebenenfalls anrechnen.
  • Studienumfang: Der Staat fördert nur Vollzeit-Studenten mit BAföG.
  • Erst- oder Zweitstudium: Nur in Ausnahmefällen ist ein Zweitstudium förderungsfähig.
  • Masterstudium: Der Staat fördert nur konsekutive Masterstudiengänge mit BAföG, wenn vorher ein Bachelorabschluss erworben wurde.
  • Fachrichtungswechsel im Studium: Studenten, die ihre Fachrichtung wechseln, bekommen nur BAföG, wenn der Wechsel spätestens nach dem dritten Fachsemester und aus einem gesetzlich anerkannten Grund erfolgt.

Den BAföG-Antrag sollten Studenten mindestens zwei Monate vor Studienbeginn beim Amt für Ausbildungsförderung oder dem Studentenwerk der eigenen Hochschule stellen, da die Bearbeitung oft mehrere Wochen dauert.

Das Studium mit einem Stipendium finanzieren

Neben finanzieller Unterstützung durch Kindergeld und BAföG gibt es auch die Möglichkeit, das Studium mit einem Stipendium zu finanzieren. Hierbei hängt die Höhe des Zuschusses von verschiedenen Faktoren ab und ist von Stipendiengeber zu Stipendiengeber unterschiedlich.

Voraussetzung für ein Stipendium ist, dass die Begabung oder Persönlichkeit des Studierenden für besondere Leistungen in Studium und Beruf spricht und sich der Studierende sozial engagiert. Die Bewerbungsverfahren sind von Studentenwerk zu Studentenwerk verschieden. Anschließend durchlaufen die Bewerber ein Auswahlverfahren. Eine Übersicht über verschiedene Stipendien gibt es hier.

Wohngeld für Studenten

Das Wohngeldgesetz unterstützt Deutsche und Ausländer mit aktueller Aufenthaltserlaubnis finanziell, wenn diese sich die Miete für eine angemessene Wohnung nicht leisten können oder die Kosten ihres selbstgenutzten Wohneigentums nicht tragen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wohngeldbezieher ein Einkommen haben.

Studenten, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben oder BAföG ausschließlich als Bankdarlehen beziehen, dürfen Wohngeld beantragen. Zudem sind Haushalte wohngeldberechtigt, in denen mindestens ein Mitglied keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hat. Zu den Haushaltsmitgliedern im Wohngeldhaushalt zählen allerdings nur Angehörige wie Kinder, Geschwister, Ehe-/Lebenspartner und andere Verwandte.

Lebt ein nicht-BAföG-berechtigter Student mit Freunden oder Studienkollegen, die BAföG-berechtigt sind, in einer WG, hat nur dieser Student Anspruch auf Wohngeld, nicht jedoch der gesamte Haushalt. Die Höhe des Wohngeldes ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Zudem spielt die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie der Mietstufe für die jeweilige Stadt oder Gemeinde eine Rolle.

Studium finanzieren mit Studienkrediten

Neben staatlichen Zuschüssen können Studenten auch auf Studienkredite zurückgreifen, um ihr Studium zu finanzieren. Ein Studienkredit ist nicht an eine Sicherheit gebunden und wird in monatlichen Teilzahlungen ausgezahlt. Nach Abschluss des Studiums und einer bestimmten Karenzzeit müssen die Studenten die Kreditsumme inklusive Zinsen zurückzahlen. Studenten erhalten mittlerweile nicht nur bei der KfW Förderbank, sondern auch bei anderen Banken Studienkredite.

Sparen im Studium

Die Finanzierung des Studiums ist geregelt – wie aber können Studenten ihre Lebenshaltungskosten ohne zu große Einschränkungen noch zusätzlich verringern?

Der Studentenausweis, den Studenten an ihrer Universität beantragen können, berechtigt unter anderem zu Rabatten beim Handytarif, bei der Eröffnung eines Girokontos, beim Abschluss von Versicherungen oder bei Fahrten mit dem Bus. Oft erhalten Studenten mit dem Ausweis auch Nachlässe im Einzelhandel, in Restaurants, Diskos, Kneipen oder bei anderen Freizeitaktivitäten in der Stadt und in der näheren Umgebung. Die Universitäten informieren über die jeweils vor Ort verfügbaren Vorteile.

Mit minimalen Anpassungen sind Einsparungen möglich:

  • Der Genuss von Fast Food sollte der Erkenntnis weichen, dass Selbstkochen günstiger ist. Mithilfe eines Wochenplans können Studenten ihre Mahlzeiten im Voraus planen und sinnvoll einkaufen. Saisonale Produkte und Sonderangebote bieten zusätzliches Sparpotenzial. Beteiligen sich zudem mehrere KommilitonInnen am Einkauf, ist die Anschaffung von Großpackungen nicht nur günstiger, sondern auch umweltschonender.
  • Studenten sollten sich ihrer Ausgaben bewusst werden und ein Haushaltsbuch führen. Was altbacken klingt, ist in moderner Form als Smartphone-App erhältlich und somit immer griffbereit und meist leicht zu bedienen. Die Gegenüberstellung von Einnahmen, fixen monatlichen Kosten und flexiblen Kosten schärft den Blick für vermeidbare Ausgaben. Empfehlenswerte Apps sind zum Beispiel „MoneyControl“ oder „Unser Haushaltsbuch“.

Der Klassiker, wenn das Geld knapp wird: Arbeiten gehen. Im Zeitalter von Onlinejobbörsen finden Studenten noch schneller einen geeigneten Nebenverdienst als über das schwarze Brett der Uni oder über Zeitungsannoncen. Wichtig beim Jobben sind die gesetzlich vorgegebenen Einkommensgrenzen: Einnahmen bis 450 EUR pro Monat sind nicht steuer- und sozialabgabepflichtig. Wer mehr verdient, muss mit Steuerabgaben, Kürzungen beim BAföG oder dem Verlust der Vergünstigungen bei Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung rechnen. Die Studentenwerke vor Ort beraten gerne.

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