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Einkommenssteuererklärung - Bildungskosten von der Steuer absetzen

Studenten müssen während ihrer Ausbildung häufig mit einem geringen Einkommen auskommen – und hohe Ausgaben stehen dem gegenüber. Glücklicherweise gibt es eine Hilfe für Studenten: Wenn es sich bei dem Studium um die erste Berufsausbildung des Studierenden handelt, ist der Abzug von bis zu 6.000 Euro als Sonderausgabe im selben Kalenderjahr möglich. Wer bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, kann die Studienkosten nach seiner Ausbildung steuerlich geltend machen.

Viele Studenten befassen sich nicht mit den zahlreichen Fragen rund um das Einkommensteuerrecht. Ein großer Fehler, denn sie könnten mit etwas Wissen Steuern sparen. Insbesondere diejenigen, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium hinter sich haben und erneut studieren möchten, könnten mit der Steuerrückerstattung ihr neues Vorhaben finanzieren. Wer mit seinem Nebenjob wenig verdient, kann von dem sogenannten Verlustvortrag profitieren. Bis zum 31. Mai müssen Betroffene dafür sorgen, dass das Finanzamt die eigenen Verluste aus dem Vorjahr feststellt. Das ist unter Umständen sogar für die Vorjahre rückwirkend möglich.

Aber auch andere Studierende sollten das Thema Ausbildungskosten nicht beiseite schieben. Für sie gibt es ebenfalls Möglichkeiten, von Steuervorteilen zu profitieren. Grundsätzlich sind die Kosten für das Erststudium weiterhin keine Werbungskosten.

Erstausbildung oder Weiterbildung: Ein kleiner aber feiner Unterschied

Grundsätzlich können Studierende in ihrer Steuererklärung Ausbildungskosten immer als Abzugsposten geltend machen. Das bedeutet aber nicht automatisch einen Steuervorteil. Ob ein steuerlicher Vorteil entsteht, hängt davon ab, ob es sich um eine Weiterbildung oder die erste Berufsausbildung handelt:

  • Berufliche Erstausbildung: Die Kosten für eine Erstausbildung können, wie zuvor erwähnt, lediglich als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Fort- und Weiterbildung: Bei einer Weiter- oder Fortbildung ist die Lage weitaus günstiger für den Studierenden, denn hier kann er seine Ausgaben und negativen Einkünfte (Verluste) als Werbungskosten absetzen. Weiterbildungskosten stehen in Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit und fördern die Einkünfte. In diesem Fall ist es auch gleichgültig, wie hoch das Einkommen ist.
  • Fortbildung im Ausland: In der Regel lassen sich Auslandsreisen zur beruflichen Fortbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn nicht das Unternehmen selbst für die Kosten aufkommt. Das Finanzamt prüft jedoch sehr genau, ob die Reise tatsächlich beruflichen oder doch eher privaten Charakter hatte.

Die Absetzung der Bildungskosten ist in der Praxis nicht unbedingt leicht umzusetzen. Gerade bei Fort- und Weiterbildung entsteht nicht immer ein Steuervorteil. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Studierende ihre Steuererklärung nicht ohne die Hilfe einer speziellen Software erstellen, um am Ende nicht wertvolles Geld zu verschenken oder gar mehr als nötig zu zahlen.

Lexware bietet im Onlineshop unter shop.lexware.de Software zur erfolgreichen und sicheren Erstellung der Steuererklärung. Das Programm führt Studierende Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und hilft mit Hinweisen, Sparmöglichkeiten zu nutzen. Gleichzeitig prüft die Software, ob alle Daten korrekt eingegeben wurden.

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9 Kommentare

  1. Ich finde es super, dass man die Steuer von Weiterbildung absetzten kann. Ich versuche jetzt eine Steuererklärung selbst zu erstellen, wobei ich bei meinen Sonderausgaben Fragen habe. Ich recherchiere noch weiter, danke für den Beitrag über die Einkommenssteuererklärung.

  2. Aus meiner eigenen Studienzeit, weiß ich noch genau, dass Studenten während ihrer Ausbildung häufig mit einem geringen Einkommen auskommen müssen. Interessant, dass man seine Bildungskosten auch von der Steuer absetzen kann. Das kann man als Unternehmen auch später so machen, wenn man Mitarbeiter in den Bildungsurlaub schickt und sich beim Steuerberater schlau macht.

  3. Ich finde es auch toll, dass Bildungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Das gibt noch einen Ansporn, dass man sich weiterbilden soll. Ich arbeite nur, aber meine Frau ist Studentin. Eine Steuerkanzlei kann uns jetzt weiter helfen.

  4. Ich wusste nicht, dass diejenigen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, die Studienkosten steuerlich geltend machen können. Mein Freund ist immer noch Student an einer Universität, und er ist besorgt über seine steuerliche Situation. Ich werde ihm diese Information mitteilen und ihm vorschlagen, sich mit einem Steuerberater zu treffen, um alles zu klären.

  5. Echt super, dass man Bildungskosten von der Steuer absetzen kann. Für meinen Job brauche ich mindestens einmal pro Jahr eine Weiterbildung. Da ich selbständig bin, muss ich dafür selbst zahlen. Aber ich kann es also absetzen, das beruhigt mich!

  6. Ich wusste gar nicht, dass wenn es sich beim Studium um die erste Berufsausbildung handelt, der Abzug von bis zu 6.000 Euro als Sonderausgabe im selben Kalenderjahr möglich ist. Bei einem Studium der Medizin kann man sich dann beispielsweise direkt an einen Steuerberater für Zahnärzte wenden. Dieser kann einen auch später im Beruf beraten.

  7. Danke für die ganzen Tipps, bisher war mir auch nicht klar, dass die Kosten für eine Erstausbildung lediglich als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Ich habe inzwischen einen Steuerberater, der sich um meine Steuererklärung kümmert. Ein Freund von mir studiert allerdings noch, die Hinweise hier könnten für ihn sehr nützlich sein.

  8. Ich habe die Steuererklärung immer vor mir hergeschoben, denn bisher war es noch gar nicht nötig. Nun studiere ich und habe einen kleinen Nebenjob und von vielen Freunden wurde mir gesagt, dass sich nun eine Steuererklärung lohnt. Ich wusste überhaupt nicht, dass ich die Studienkosten mit angeben kann. Ich werde mich da aber mal noch genauer bei einem Steuerberater erkunden.

  9. Als Student fällt es mir schwer, mich jeden Monat finanziell übers Wasser zu halten. Dann erfuhr ich von der Steuerabsetzung der Bildungskosten und recherchierte sofort. Es ist gut zu wissen, dass ich durch die geringen Einnahmen meines Nebenjobs von einem sogenannten Verlustvortrag profitieren kann!

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