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Ausbildungskosten von der Steuer absetzen – so machst du es richtig

Eine fundierte Ausbildung ist wichtig, sie bildet die Basis für deine spätere berufliche Laufbahn. Doch sie ist auch mit Kosten verbunden, welche dein Portemonnaie oder das deiner Eltern belasten. Damit es Studenten und Auszubildende finanziell nicht unnötig schwer haben, erlauben die aktuellen Steuergesetze, Kosten für die Ausbildung von der Steuer abzusetzen.

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Was gehört zu den Ausbildungskosten?

Nicht jeder kommt in den Genuss einer guten Ausbildung, oft sind die familiären finanziellen Mittel knapp. Das deutsche System ist zwar relativ preisgünstig gegenüber anderen Nationen, doch die verschiedenen Kosten belasten den Geldbeutel. Es bleibt meist nicht bei den reinen Studiengebühren, oftmals startet das Studium weit entfernt von der elterlichen Wohnung. Die Miete, , Ausbildungsmaterialien, Laptop und teure Fachliteratur müssen angeschafft werden. Es stellt sich zuerst die Frage, was genau zum Begriff Ausbildungskosten gehört. Die häufigsten Kosten sind:

  • Gebühren für Prüfungsanmeldungen, Semester, Lehrgänge und Studium.
  • Portokosten für erforderliche Korrespondenz mit deiner Bildungseinrichtung.
  • Zinsen für Kredite, die für deine Ausbildung aufgenommen werden.
  • Reisekosten, Verpflegung und Übernachtung für Exkursionen und andere vorgeschriebene Reisen.
  • Die Kosten für deine Unterbringung am Ausbildungsort wie Miete, Nebenkosten oder Verpflegungsaufwand.
  • Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle
  • Die Ausgaben für Büromaterialien und andere Arbeitsmittel, wie auch elektronische Geräte oder Büromöbel.

Sonderausgaben oder Werbungskosten?

In wie fern sich deine Ausbildungskosten von der Steuer absetzen lassen, hängt davon ab, ob du in einer Erstausbildung bist oder nicht. Darunter versteht man alle Vorhaben, welche zum Erlernen deines zukünftigen Berufes dienen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es ein Studium ist oder eine Lehre. Maßgebend ist, ob du Geld verdienst, entsprechend können deine Ausgaben als Werbungskosten oder Sonderausgaben deklariert werden. Hast du einen eigenen Verdienst, kannst du deine Ausgaben unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Verdienst du mit deiner ersten Ausbildung oder erstem Studium kein Geld, können bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Eltern können vom Ausbildungsfreibetrag profitieren

Befindest du dich in der Ausbildung, können deine Eltern einen Ausbildungs-Freibetrag für dich beantragen. Voraussetzung ist, dass deinen Eltern ein Kinderfreibetrag zusteht. Weitere Bedingungen sind, dass du das 18. Lebensjahr voll endet hast, nicht im elterlichen Haushalt lebst und eine Berufsausbildung absolvierst. Dies kann auch der ‘Fall sein, wenn du dich im Ausland aufhältst.

Die Möglichkeiten sind vielfältig und für den Laien nicht immer überschaubar. Informiere dich beim Experten.

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