Studium in Deutschland: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Über die Anerkennung der Bildungsnachweise entscheidet im Rahmen von Zulassungsverfahren i.d.R. die Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll. Die Anerkennung ist dabei auf den angestrebten Studiengang begrenzt, d.h. bei einem Studiengangwechsel ist eine erneute Entscheidung erforderlich.
Die einzelnen Bundesländer können für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise eine zentrale Zeugnisanerkennungsstelle in ihrem Land einrichten. Bewertungen zentraler Zeugnisanerkennungsstellen gelten bundesweit.
Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweis erfüllen grundsätzlich die Qualifikationsvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland, wenn deren Bildungsnachweise ein Hochschulstudium im Herkunftsland der Zeugnisse ermöglichen und sie den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländischen Bildungswesen bei der KMK, veröffentlicht in der anabin Datenbank, entsprechen. Darüber hinaus müssen die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden.
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