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Tabufragen im Vorstellungsgespräch

Mach dir bewusst, dass Personalchefs dich beim Vorstellungsgespräch einfach nur kennenlernen möchten. Sie wollen erfahren, warum du für sie arbeiten willst und welche Fähigkeiten du mitbringst. Ein gelungenes Vorstellungsgespräch ist kein Verhör, sondern ein Dialog. Dazu gehört auch, eigene Fragen zu stellen, um an wichtige Infos zu kommen. Es gibt aber auch Fragen, die besser nicht gestellt werden:

Kündigungsgrund beim alten Arbeitgeber:
Auch wenn es dem Personalchef noch so sehr unter den Fingern brennt, darf er nicht nach deinem Kündigungsgrund beim alten Arbeitgeber fragen.

Heirat, Kinderwunsch und Schwangerschaft:
Ob du solo, alleinerziehend, geschieden oder verwitwet bist, geht deinem Chef nichts an. Gleiches gilt für deine Familienplanung.

Sexuelle Orientierung:
Homo, hetero, bi: Eure sexuelle Orientierung ist ein absolutes Tabuthema, das außerhalb deines Schlafzimmers niemanden etwas angeht.

Parteizugehörigkeit:
Grün oder gelb? Schwarz oder rot? Ganz egal. Aus deiner Parteizugehörigkeit kann dir kein Strick gedreht werden. Ausnahmen sind die sogenannten „Tendenzarbeitgeber“. Zu ihnen gehören Zeitungen, Verlage, Parteien und Kirchen. Da sie häufig eine bestimmte politische oder ethische Einstellung verlangen, dürfen sie durchaus nach deiner Parteiangehörigkeit fragen.

Gewerkschaftszugehörigkeit:
Hier sieht es ähnlich wie bei der Parteizugehörigkeit aus. Prinzipiell ist die Frage nach einer Mitgliedschaft bei ver.di oder der IG Metall ebenso unzulässig…

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Religionszugehörigkeit:
…wie eure Religionszugehörigkeit.

Vermögensverhältnisse:
Fragen nach deine Vermögensverhältnissen sollten dich stutzig machen. Sie sind nicht nur gesetzlich verboten, sondern werfen auch ein schlechtes Licht auf deinen potenziellen Arbeitgeber.

Krankheiten:
Deine Krankenakte darfst du fest unter Verschluss halten. Ausnahme sind Berufe, die eine schwere, körperliche Arbeit erfordern sowie Personenbeförderungsdienste. Piloten und Zugführer müssen beispielsweise einen vorgegebenen Fragenkatalog zu ihrer Krankheitsgeschichte ausfüllen. Auch ansteckende Krankheiten müssen dem Personalchef unaufgefordert mitgeteilt werden.

Vorstrafen:
Auch wenn du ein schlimmer Finger bist – die Frage nach Vorstrafen ist im Bewerbungsgespräch nur in Ausnahmefällen erlaubt. Bei Tätigkeiten, die eine Vertrauensstellung erfordern, z.B. bei Kassierern, Geldboten oder Bankangestellten, ist die Frage zulässig. Arbeitnehmer, die beruflich Fahrzeuge führen, müssen ebenfalls Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten angeben.

Weitere Infos, Hinweise & Tipps zu:

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Ein Kommentar

  1. Interessanter Artikel. Mein Tipp als Recruiter: Seien Sie selbstbewusst im Vorstellungsgespräch und verstehen Sie, dass nicht nur das Unternehmen einen Mitarbeiter auswählt, sondern Sie auch das Unternehmen und Ihren Arbeitsplatz für die nächsten Monate oder Jahre wählen.

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