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Wie kannst du Kindergeld während Work & Travel erhalten?

Das Abitur ist geschafft, der Lebensabschnitt Schule endgültig beendet. Doch was tun nach der Schule? Es gibt viele Gründe, um zu Hause zu bleiben – aber (fast) alle sind falsch!

Das Auslandsjahr ist für Schulabgänger eine attraktive Alternative, die bei der Selbstfindung hilft und den Blick für den zukünftigen Lebensweg schärft. Ins Ausland zu gehen, bedeutet zunächst, sich fremd fühlen, allein zu sein. Wer diese Ängste überwindet, wird Erfahrungen fürs Leben machen, jeden Tag Neues entdecken und viel über sich selbst lernen.

Das Auslandsjahr hat nur einen Haken: Es kostet Geld. Beim Work & Travel zum Beispiel investierst du 2.600 € bis 3.000 € für das Jahr. Hinzu kommt eine finanzielle Reserve, die bei der Einreise evtl. kontrolliert wird. Diese ist länderabhängig: Kanada ca. 1.700 €, Australien ca. 3.200 € und Neuseeland ca. 2.500 €. Die finanzielle Reserve kannst du dir leihen und nach einigen Monaten wieder zurücküberweisen.

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Die Voraussetzungen für Kindergeld nach dem Abitur

Eine häufig gestellte Frage im Beratungsgespräch zum Auslandsjahr nach der Schule lautet: Wird während des Auslandsaufenthaltes weiterhin Kindergeld gezahlt?

Das staatliche Kindergeld wird ab dem 18. Lebensjahr noch maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Voraussetzung ist, dass die jungen Leute sich in einer Erst-Ausbildung befinden oder dass es sich um eine Wartezeit auf eine Bildungsmaßnahme handelt, etwa ein Studium.

Möglichkeiten, um Kindergeld zu bekommen

  • Eine anerkannte Bildungsmaßnahme im Ausland kann ein Sprachkurs sein. Der Sprachkurs darf allerdings nicht zu kurz sein und muss zu Beginn des Auslandsjahres stattfinden. Für dein Budget muss du abwägen, ob das Kindergeld die Kosten des Sprachkurses zumindest deckt.
  • Praktika, die für die weitere Ausbildung verpflichtend sind, werden ebenfalls anerkannt. Hier gelten ebenfalls die zeitlichen Anforderungen, so dass es sich um eine wesentliche Tätigkeit handeln muss.
  • Bis zu vier Monate lang wird Kindergeld gezahlt, wenn die sogenannte ‚Übergangszeit‘ zwischen den Ausbildungsstationen liegt. Das kann beispielweise die Zeit zwischen Schulschluss und Studienbeginn sein. Diese Zeit kannst du auch im Ausland verbringen und für einen Work and Travel-Aufenthalt nutzen.
  • Wer sich nachweislich auf einen Studienplatz oder eine Berufsausbildung beworben hat, aber abgelehnt wurde, kann bis zum nächsten Bewerbungszeitraum weiter Kindergeld bekommen. Auch diese Wartezeit kannst du im Ausland verbringen und für Work and Travel nutzen.
  • Für die Bewilligung des Kindergeldes sind die Familienkassen zuständig. Bei denen musst du nachweisen, dass dein Auslandsaufenthalt zu den Förderkriterien passt, zum Beispiel durch Bescheinigungen zu Art und (Zeit-)Umfang bzw. Nachweise für die Wartezeiten im Inland. In der Praxis haben die Familienkassen einen Bewertungsspielraum.

Work & Travel organisieren

Das Work and Travel-Jahr kannst du grundsätzlich alleine organisieren, sofern du alle Tücken der deutschen und ausländischen Regelungen zuverlässig bewältigst. Außerdem solltest du über die dafür notwendige Zeit verfügen.

bildungsdoc-tipp. Entspannter und sicherer ist es, eine professionelle Agentur einzuschalten. Das ist umso empfehlenswerter, wenn es sich um deinen ersten größeren Auslandsaufenthalt (ohne Eltern) handelt.

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