Bildungsprämie: 500 € für deine Weiterbildung (geschenkt)
Bildung zahlt sich aus!
Mit Unterstützung bei der Finanzierung der persönlichen Weiterbildung will die Bundesregierung die Anpassung an veränderte berufliche Anforderungen fördern und den Stellenwert des Lebenslangen Lernens erhöhen.
Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen motiviert und befähigt werden, ihre persönliche Entwicklung voranzutreiben. Nie war es so einfach wie mit der Bildungsprämie, staatliche Förderung für die eigene Weiterbildung zu bekommen.
Die zwei Bausteine der Bildungsprämie:
- Wenn du erwerbstätig bist und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von derzeit maximal 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) hast, kannst du einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € erhalten. Mindestens die gleiche Summe musst du allerdings selbst für die Weiterbildung aufbringen. Gefördert wird einmal jährlich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung.
- Das Weiterbildungssparen kannst du nutzen, wenn du vermögenswirksame Leistungen ansparst. Aus den Sparverträgen kannst du dann Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne dein Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Diese Voraussetzungen musst du dabei erfüllen: Du musst nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) vermögenswirksame Leistungen ansparen und einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Die Einkommensgrenzen liegen bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 € für Alleinstehende und 40.000 € für Verheiratete.
So kommst du an die Bildungsprämie:
- Du suchst eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhältst du einen Gutschein.
- Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt dir auch die Finanzierungsmöglichkeiten.
- Du buchst bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühre in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
- Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.
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