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Beamtenversicherungen – was ist das Besondere daran?

Mit Beamtenversicherungen können Beamte und auch viele Angestellte des öffentlichen Dienstes spezielle Risiken absichern, die auf ihre Berufsgruppe zutreffen. Grundsätzlich gelten Beamte als gut abgesicherte Berufsgruppe. Es gibt jedoch bestimmte Risiken, die nicht oder nur teilweise abgesichert sind. Diese Risiken lassen sich mit einer Beamtenversicherung gut absichern.

Spezielle Risiken gelten für Beamte in verschiedenen Bereichen. Sinnvolle und wichtige Beamtenversicherungen sind daher vor allem die Private Krankenversicherung und die Dienstunfähigkeitsversicherung. Im Fall der Krankenversicherung sind Tarife auf die Beihilfen zugeschnitten, die Beamte erhalten.

Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte sind nicht wie andere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Sie müssen aber auch nicht wie Selbstständige komplett selber für sich sorgen. Stattdessen erhalten sie vom Arbeitgeber (dem Staat) eine Beihilfe in Höhe von 50-80 Prozent, d.h., anfallende Kosten werden anteilig übernommen. Die Restkosten müssen Beamte selber tragen. Mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte lässt sich diese Versorgungslücke schließen. Vorteilhaft dabei ist:

  • Günstige Beiträge, weil nur die Risiken abgesichert werden, die der Versicherte selber trägt.
  • Versicherungsschutz entspricht in vielen Bereichen bereits dem Privatversicherungsniveau oder kann problemlos erweitert werden.

Wählen Sie also eine Berufslaufbahn zum Beamten, so bietet sich ein Versicherungstarif für Referendare an.

Nicht vergessen – die Beamtenversicherung gegen Dienstunfähigkeit

Auch die Beamtenversicherung gegen Dienstunfähigkeit ist ein spezielles Angebot für Beamte. Manchmal kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung den gewünschten Versicherungsschutz für Beamte bieten. Allerdings ist darauf zu achten, dass in einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Dienstunfähigkeit explizit mitversichert ist. Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind aber zwei unterschiedliche Dinge.

Eine Berufsunfähigkeit wird von Versicherungsgesellschaften nur dann anerkannt, wenn ein Arzt sie attestiert hat. Sie wird in der Regel bescheinigt, wenn mindestens eine fünfzigprozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Wird die Berufsunfähigkeit bestätigt, erbringt auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarten Leistungen.

Die Dienstunfähigkeit funktioniert anders. Sie wird vom Dienstherrn attestiert und unterliegt anderen Kriterien als die Berufsunfähigkeit. Die Kriterien sind dabei enger gefasst als bei der Berufsunfähigkeit. Das kann dazu führen, dass eine Dienstunfähigkeit bereits vor einer Berufsunfähigkeit eintritt. Der Betroffene ist also dienstunfähig, erfüllt aber noch nicht die Kriterien einer Berufsunfähigkeit und hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es sei denn, die Dienstunfähigkeit wird im Versicherungsvertrag explizit mit eingeschlossen.

In Folge einer festgestellten Dienstunfähigkeit werden die Betroffenen entlassen (Beamtenanwärter, Beamte auf Probe) oder in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt, das jedoch reduziert ist (Beamte mit mindestens fünf Dienstjahren).

Beamte mit mindestens fünf Dienstjahren sind zwar im Falle einer Dienstunfähigkeit grundsätzlich abgesichert. Weil das Ruhegehalt aber deutlich reduziert ist, können sie ihren gewohnten Lebensstandard nicht mehr halten. Diese Lücke schließt eine Beamtenversicherung für Dienstunfähigkeit. Sie erbringt vereinbarte Leistungen sobald die Dienstunfähigkeit eintritt.

Hinweis: Vergessen Sie nicht, die Dienstunfähigkeit möglichst früh abzusichern.

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