FinanzenPersönlichkeitWeiterbildung, Bildung 4.0Mit dem Aufstiegs-BAföG zum Erfolg

Mit dem Aufstiegs-BAföG zum Erfolg

Die Unterstützung soll aktiv Weiterbildungsziele fördern, aber auch Mut zur Existenzgründung machen.

Wer BAföG hört, denkt zumeist an Studenten. Doch die finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kann auch von Menschen genutzt werden, die längst im Berufsleben stehen. Vor diesem Hintergrund wurde das Meister-BAföG eingeführt, das inzwischen in Aufstiegs-BAfäG umbenannt wurde. Gedacht ist es für all jene, die sich auf einen beruflichen Fortbildungsabschluss zum Beispiel zum Meister oder Fachwirt vorbereiten. Darüber hinaus will der Bund damit auch Existenzgründern Mut zum Schritt in die Selbständigkeit machen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Seit 2020 wurden Fördermaßnahmen erweitert

Seit 2020 sind die Möglichkeiten hier noch erweitert worden. Gefördert wird nun auf allen Fortbildungsstufen, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankert oder gleichwertig sind. Dazu gehören beispielweise Fortbildungen vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zu, Meister und vom Meister zum Betriebswirt im Handwerk.

In Ausnahmefällen ist auch eine Mehrfachförderung auf der gleichen Stufe möglich. Der Umfang sowie die Darlehenserlass- oder Stundungsmöglichkeiten wurden ebenfalls erweitert.

Potenzial für Voll- und Teilzeit-Weiterbildungen

Beantragen kann das Aufstiegs-BAföG jeder, der sich auf einen berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet und die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllt.

Wenn es in der jeweiligen Prüfungsordnung entsprechend vorgesehen ist, können demnach auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsverordnung geforderten Berufspraxis Aufstiegs-BAföG beziehen.

Gleiches gilt für Teilnehmer mit Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss, sofern dies der höchste Bildungsabschluss des Bewerbers ist.

Gefördert werden Voll- und Teilzeitweiterbildungen, aber auch Fernlehrgänge und Online-Angebote.

Weitere Infos zu Weiterbildungsförderungen

Teile diesen Post

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Beitragskommentare