Erasmus-Förderprogramm für Auslandsmobilität von Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Auslandaufenthalts erhalten – dies gilt für alle Erasmus-Mobilitätslinien, also die Studierenden wie auch die Personalmobilität, für Studium & Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken sowie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen.
Was wird bezuschusst?
Ein Zuschuss kann für beantragte Mehrkosten vergeben werden, falls Dritte – wie Krankenkassen oder Sozialämter – diese nicht übernehmen. Mehrkosten werden berechnet, indem man die Kosten eines Nicht-Behinderten mit denen eines Menschen mit Behinderung im Ausland vergleicht:
- Fahrtkosten: Mehrkosten für die Hin- und Rückreise zum Studienort im Ausland sowie eventuell notwendige Taxi- und Nebenkosten
- Unterkunft: Mehrkosten, die der behinderten Person für die barrierefreie Unterkunft oder für die zusätzliche Unterkunft eines Helfers entstehen,
- Helfer: Auslandsbedingte Mehrkosten, die gegenüber den vom Antragsteller zu tragenden Kosten in Deutschland entstehen und soweit sie ärztlich bescheinigt sind,
- Medizinische Betreuung: Auslandsbedingte Mehrkosten, die gegenüber den vom Antragsteller zu tragenden Kosten in Deutschland entstehen und soweit sie ärztlich verordnet sind,
- Spezielles didaktisches Material und Sonstiges: Auslandsbedingte Mehrkosten für Hilfsmittel, soweit sie ärztlich verordnet wurden.
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