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BAföG – alles über Antrag, Förderung und Rückzahlung

Es ist endlich so weit, du hast die Zusage von deiner Uni für deinen Traumstudienplatz. Jetzt wird es Zeit, sich auf die Suche nach einem WG-Zimmer zu machen und die ersten Bücher zu kaufen. Das kostet jedoch ganz schön viel Geld und mit Blick auf die drei Jahre Studium, die jetzt mindestens vor dir liegen, wird dir auf einmal ganz flau im Magen. Wie sollst du das alles nur finanzieren?

Deine Eltern müssen schließlich jetzt schon jeden Cent umdrehen. Glücklicherweise gibt es das BAföG, das dir dein Studium auch dann ermöglichen soll, wenn deine Eltern nicht in der Lage sind, deine Ausbildung zu finanzieren. Allerdings hat nicht jeder Anspruch darauf. Wir verraten dir, wann du BAföG-berechtigt bist, wo du den Antrag stellen kannst und wie es mit der Rückzahlung der Förderung aussieht.

Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von BAföG?

Die Förderung steht Schülern, Studierenden und Auszubildenden zur Verfügung, wenn sie selbst oder ihre Eltern nicht über genügend finanzielle Mittel zur Finanzierung der Ausbildung verfügen. Natürlich wird nicht das gesamte Einkommen deiner Eltern angerechnet, schließlich brauchen sie auch noch etwas Geld zum Leben. Sie haben also einen Freibetrag und nur alles, was darüber liegt, wird angerechnet. Im WS 2024/2025 lag dieser Freibetrag für gemeinsam lebende Eltern bei 2.540 Euro pro Monat.

Für den Fall, dass du verheiratet bist, wird das Einkommen deines Ehegatten angerechnet. Auch dann gibt es einen Freibetrag. Eine weitere Voraussetzung für den Bezug von BAföG ist, dass du mit der Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahrs beginnst und dass du die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland hast. Für Studierende gibt es außerdem eine Sonderregelung. Sie müssen ab dem fünften Fachsemester einen Leistungsnachweis vorlegen. Nur dann erhalten sie die Förderung auch für das restliche Studium.

Wie wird die BAföG-Förderung berechnet?

Wie wir bereits erwähnt haben, spielt das Einkommen deiner Eltern eine wichtige Rolle. Wenn du eigenes Einkommen hast, weil du zum Beispiel neben dem Studium arbeiten gehst oder weil du dich selbstständig gemacht hast, wird das ebenfalls berücksichtigt. Auch dein Vermögen wird angerechnet.

Um die BAföG-Förderung zu berechnen, hat der Gesetzgeber sogenannte Bedarfssätze festgelegt. Dabei handelt es sich um einen festen monatlichen Betrag, der zur Lebensführung ausreichen soll. Wie hoch er ist, hängt davon ab, ob du bei den Eltern wohnst oder eine eigene Wohnung hast und ob du noch über deine Eltern krankenversichert bist. Auch die Art der Ausbildungsstätte spielt eine Rolle. Der BAföG-Höchstsatz für Hochschulen liegt im Jahr 2025 beispielsweise bei 992 Euro pro Monat.

Von diesem Bedarfssatz werden jetzt dein Einkommen und dein Vermögen sowie das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehegatten exklusive der Freibeträge abgezogen. Daraus ergibt sich dein persönlicher BAföG-Satz. Die Theorie dahinter ist, dass jeder nur so viel Förderung erhalten soll, wie er auch wirklich braucht.

Wie können sich Studierende ihren BAföG-Anspruch sichern?

Damit du die staatliche Förderung erhältst, musst du selbst einen Antrag stellen. Das kannst du mittlerweile ganz bequem online tun. Dort musst du dann alle notwendigen Angaben zu deiner Einkommenssituation sowie zum Einkommen von unterhaltspflichtigen Personen machen. Außerdem brauchst du einen tabellarischen Lebenslauf, deine Steueridentifikationsnummer und natürlich deine Bankverbindung.

Stell deinen Antrag so schnell wie möglich. Geld bekommst du nämlich erst dann. Wenn du die Ausbildung schon vor einiger Zeit begonnen hast, kannst du leider nicht mehr rückwirkend BAföG erhalten. Du bekommst es dann ab dem Monat der Antragstellung.

Wann muss das BAföG-Darlehen zurückgezahlt werden?

Studierende bekommen das Geld aber nicht einfach vom Staat geschenkt. Nur 50 Prozent erhalten sie als Zuschuss. Bei den restlichen 50 Prozent handelt es sich um ein zinsloses Darlehen. Du wirst während des Studiums durch das BAföG also Schulden anhäufen.

Doch keine Sorge, du musst nicht sofort nach dem Abschluss mit der Rückzahlung beginnen. Du hast fünf Jahre Zeit, Fuß im Berufsleben zu fassen. Erst dann musst du die Schulden begleichen. Allerdings sind sie auf einen Maximalbetrag von 10.010 Euro gedeckelt, den du bequem in 77 Raten abbezahlen kannst. Die Rückzahlung sollte dich in der Regel also nicht in finanzielle Schwierigkeiten stürzen.

Wenn du nicht genügend Geld verdienst, kannst du einen Antrag auf Aussetzung der Rückzahlungen stellen. Diesem wird bei einem Gehalt von nicht mehr als 1.690 Euro stattgegeben. Nach 20 Jahren folgt in der Regel eine Restschuldbefreiung. Wenn es deine finanziellen Möglichkeiten also nicht zulassen, die vollen Schulden zurückzuzahlen, wird dich das nicht in die Insolvenz stürzen. Andererseits kannst du als Gutverdiener deine Schuldenlast verringern, wenn du die Summe schon vor Ablauf der 20 Jahre zurückzahlst.

Etwas anders sieht es übrigens bei Schülern und Schülerinnen aus. Sie bekommen BAföG als Vollzuschuss. Das heißt, sie müssen nach dem Abschluss nichts zurückzahlen. Selbst wenn sie die Ausbildung abbrechen, erfolgt keine Rückzahlung. Für den Fall, dass sie eine weitere Ausbildung anfangen, müssen sie aber erneut einen Antrag stellen.

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