Erste eigene Wohnung: Tipps und Tricks
Für das Studium von Zuhause ausziehen?
Für die meisten Erstsemester ist genau das der Plan, bringt eine neue Wohnung doch neue Freiheiten und Selbstständigkeit mit sich. Damit ihr optimal vorbereitet in den neuen Lebensabschnitt startet, gibt es im Folgenden einige bewährte Tipps!
Tipp 1: Vorüberlegungen – Bafög, Wohngeld, Nebenjob und Co.
Eine Wohnung zahlt sich nicht von alleine – das sollte Studierenden von vornherein bewusst sein. Vermieter fordern von potenziellen Mietern grundsätzlich Nachweise, ob die monatliche Miete zuverlässig beglichen werden kann. Außerdem solltet ihr neben der Miete auch noch ein Haushaltsbudget einplanen. Es beinhaltet Geld für Lebensmittel und Ausgaben für den täglichen Bedarf. Oft kommen auch noch die Kosten für Strom und gegebenenfalls auch Wasser zu den regelmäßigen monatlichen Kosten dazu. Verschafft euch schon vor eurer Wohnungssuche einen Überblick, wie viel Geld euch zur Verfügung steht. Die geläufigsten Geldquellen sind:
BAföG
Studierende können Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen – oft ein wahrer Segen für die erste eigene Wohnung. Ob und in welcher Höhe das BAföG bewilligt wird, richtet sich unter anderem nach den eigenen finanziellen Mitteln, der Art der Ausbildung und dem Einkommen der Eltern. Mehr Infos zum BAföG findet ihr hier.
Lohn / Gehalt / Nebenjob
Nach dem Pauken noch kellnern, Flyer verteilen oder Babysitten? Für viele Student/Innen ist ein Minijob die wichtigste Einnahmequelle. Überlegt euch, welche Arbeit euch am meisten Spaß macht und wie viel ihr verdienen dürft. Denn je nach den Bedingungen eines eventuell genehmigten BAföGs gibt es Gehaltsgrenzen. Mit einem 450-Euro-Job seid ihr immer auf der sicheren Seite.
Kindergeld
Studierende bis 25 Jahre erhalten unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld. Allerdings müssen die Erziehungsberechtigten die entsprechenden Anträge bei der Familienkasse stellen und das Geld an euch auszahlen. Das Kindergeld hat übrigens keinen Einfluss auf den Anspruch auf BAföG.
Wohngeld
Wer nicht BAföG-berechtigt ist, kann unter Umständen bei der zuständigen Wohngeldbehörde das sogenannte Wohngeld beantragen. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Größe des Haushaltes, dem Einkommen und der zu zahlenden Miete.
Neben der Finanzierung eurer Wohnung solltet ihr auch einige wichtige Versicherungen abschließen. Eine private Haftpflichtversicherung ist Pflicht, ebenso wie eine Krankenversicherung. Optional, aber in einigen Fällen doch sinnvoll, ist der Abschluss einer Hausratversicherung oder einer Rechtsschutzversicherung. Weitere Möglichkeiten, euer Studium zu finanzieren, findet ihr hier in Studienfinanzierung.
Tipp 2: Frühzeitige Suche nach Wohnung lohnt sich
Möchtet ihr Wohnungen in eurer Universitätsstadt finden, ist es unabdingbar sich frühzeitig mit dem Immobilienmarkt vor Ort vertraut zu machen. Am besten startet ihr mit der Suche nach einer Wohnung etwa zwei bis drei Monate vor eurem geplanten Umzug. So habt ihr ausreichend Zeit. Diese Möglichkeiten könnt ihr nutzen:
- Checkt regelmäßig die Wohnungssuchbörsen im Internet. Die bekanntesten sind Immowelt, Immobilienscout24 und Immonet. Viele Portale bieten Filterfunktionen an, mit denen ihr das Angebot nach gewünschter Größe, Ausstattung und natürlich Preis durchsuchen könnt.
- Studiert den Immobilienteil der lokalen Tagespresse. Erfahrungsgemäß müsst ihr die meist privaten Vermieter schnell kontaktieren, denn oft sind diese Wohnungen sonst nirgendwo ausgeschrieben und entsprechend begehrt.
- Informiert euch an eurer Uni über freie Wohnungen. Durchforstet das Intranet, beobachtet das schwarze Brett oder achtet auf Aushänge.
- Fragt in sozialen Netzwerken wie Facebook nach. In entsprechenden Gruppen werden häufig freie Wohnungen gepostet.
- Habt ihr bereits Freunde in eurer Studienstadt? Perfekt! Nutzt diese Verbindungen. Tatsächlich werden Wohnungen oft über Beziehungen weitervermietet, ohne dass sie vorher annonciert waren.
Nichts gefunden oder alles zu teuer? Dann überlegt euch, ob ihr am Anfang vielleicht erst einmal in einer Wohngemeinschaft leben wollt.
Tipp 3: Wohnungsbesichtigung: Unterlagen für den Vermieter
Um bei Vermietern oder Maklern den bestmöglichen Eindruck zu hinterlassen, solltet ihr einige Dokumente immer zu einem Besichtigungstermin mitnehmen. Eventuell fordert der Vermieter einige Unterlagen sogar schon vor der Besichtigung einer Wohnung an. Hier eine kurze Checkliste, welche Informationen ihr griffbereit haben solltet:
- Ausweisdokumente: Darunter versteht man einen gültigen Lichtbildausweis oder die Kopie davon.
- Einkommensnachweise: Hierzu zählen Lohn- oder Gehaltsabrechnungen oder im Falle von Studierenden auch oft eine Mietbürgschaft der Eltern.
- Mieterselbstauskunft: Der Vermieter erkundigt sich mithilfe dieses Dokuments über die wirtschaftliche Lage des potenziellen Mieters. Aber Achtung: Mit Inkrafttreten der DSGVO dürfen Vermieter nicht mehr alles fragen! Dieser ausführliche Ratgeber zählt Beispiele auf, was die Mieterselbstauskunft beinhalten darf und was nicht.
- Schufa-Auskunft: Sie informiert den Vermieter über eventuell bestehende Schulden des Mieters. Ihr könnt die Schufa online bestellen.
Die Wohnung solltet ihr ausgiebig unter die Lupe nehmen. Scheut euch nicht davor, auch hier mit einer Checkliste vorzugehen: Stimmen die Angaben, die ihr vorab erhalten habt? In welcher Gegend befindet sich die Wohnung? Sind sichtbare Schäden oder Mängel in der Wohnung zu sehen? Habt ihr die Möglichkeit, die Nachbarn nach der Wohnsituation oder nach Mängeln im Gebäude zu fragen?
Tipp 4: Der organisierte Umzug
Ist die passende Wohnung gefunden, unterzeichnet ihr in aller Regel den Mietvertrag. Was ihr bei der Prüfung des Mietvertrages beachten solltet, findet ihr unter anderem in diesem Ratgeber von finanztip.de.
Als nächstes steht der Umzug bevor. Damit dieser so entspannt wie möglich verläuft, sollte man sich frühzeitig um dessen Organisation kümmern. Oft ist eine Checkliste hilfreich. Sie sollte neben den einzelnen Aufgaben auch eine Empfehlung enthalten, wann man sich um die Erledigung kümmern sollte:
- Ein Monat vor dem Umzug kann man mit dem Kauf von Umzugskartons und Verpackungsmaterial beginnen. An den Abbau der Möbel in der alten Wohnung sollte man ab 2 Wochen vor dem Umzug denken.
- Die letzten Einrichtungsgegenstände finden dann am Tag des Umzuges ihren Weg in die Umzugskartons. Aber auch nach dem Umzug stehen noch Ämtergänge (Anmelden beim Einwohnermeldeamt, Ummelden des Autos bei der KFZ-Zulassungsstelle) an, die man nicht vergessen sollte.
Umzugschecklisten könnt ihr euch meist kostenfrei im Internet herunterladen, unter anderem bei der Deutschen Post, Immobilienscout oder bei Umzugsauktion.
In der Regel ist der Hausstand noch überschaubar, so dass die Beauftragung eines professionellen Umzugsunternehmens meist nicht nötig ist. Stattdessen kann man mit Familie und Freunden seinen Auszug organisieren.
Beachtet dabei aber immer, dass während des Umzuges leicht etwas passieren kann: Ein Helfer stolpert und lässt den teuren Laptop fallen. Wer haftet? Bei Schäden aus Gefälligkeitsdiensten, wie zum Beispiel der uneigennützigen Hilfe der Freunde bei eurem Umzug, kann der sogenannte stillschweigende Haftungsausschluss gelten. Der Verursacher des Schadens muss dann also nicht für den Schaden aufkommen, sondern ihr. Häufig zahlt eure Versicherung. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, lasst ihr alle eure Umzugshelfer einen Vertrag unterschreiben, in dem sie sich zur Haftung im Schadensfall verpflichten. Auch sollten alle Helfer eine zusätzliche Klausel in ihrer Haftpflichtversicherung ergänzen lassen. Hier gibt es weitere Informationen zum Thema stillschweigender Haftungsausschluss.
Endlich steht dem Einzug in die neue Wohnung nichts mehr im Wege. Wir wünschen euch viel Spaß in eurer ersten eigenen Wohnung!