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Auslandsversicherungen in Corona-Zeiten

Für junge Menschen war der weltweite Lockdown besonders schlimm. Kein feierlicher letzter Schultag, kein Abigag, kein Abiball, keine Abschlussfahrt und selbst der längere Auslandsaufenthalt ab dem Herbst stand bis vor kurzem auf der Kippe. Der ist nun gerettet und das Abenteuer Au Pair, Work and Travel, Sprachreise, High School, Studium oder Praktikum darf beginnen. Manche der frisch gebackenen Schulabgänger mussten ihr Zielland verändern, aber egal, Hauptsache auf in die Welt. Den Eltern bleibt die Sorge um eine Corona-Ansteckung im Ausland. Womöglich ist die noch nicht einmal versichert…?

Diese Angst können wir Ihnen nehmen. Einige Versicherungen wie beispielsweise PROTRIP-WORLD und PROTRIP von DR-WALTER leisten in jedem Fall bei einer Covid-19-Erkrankung. Und egal, was passieren wird – die Zukunft ist in diesen Corona-Zeiten ja ungewisser denn je: Kein Versicherer kann seine Bedingungen im Nachhinein ändern, er bleibt seine Versicherungsbedingungen bei Abschluss (die AVB) gebunden. Die Pandemie-Deckung bleibt unangetastet.

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Abstands- und Hygieneregeln auch im Ausland verinnerlichen

Das neue Gesundheitsrisiko durch das Coronavirus besteht leider weltweit. Das ist der reiselustigen Jugend natürlich klar. Vorsicht ist also geboten, besonders weil in manchen Ländern die Schutzmaßnahmen laxer gehandhabt werden als hierzulande. Neben dem Hinweis, sich vor Reiseantritt über regionale und lokale Regeln im Zielgebiet zu erkundigen, rufen wir die bewährten AHA-Formeln in Erinnerung: Abstand wahren, auf Hygiene achten und eine Alltagsmaske tragen. Das ist schon die halbe Miete für ein gutes Gelingen des Auslandsprogramms.

Infiziert im Ausland

Geraten Sie nicht in Panik, wenn Ihr Spross am Telefon dann doch über Fieber, Husten und andere untrügliche Symptome einer Corona-Infektion klagt. Er soll sich verhalten, wie wenn er zu Hause wäre: Einen Arzt anrufen, der vermutlich einen Test anordnet und am besten die Kontakte zu anderen Menschen weitgehend reduzieren, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, wie bei einem Verdacht auf Covid-19 vorgegangen werden sollte, können natürlich auch in der Ferne zu Rate gezogen werden. Jedenfalls brauchen Sie sich als Eltern keine Sorgen um hohe Arztkosten und mögliche verbleibende Eigenanteile zu machen. PROTRIP-WORLD und PROTRIP leisten uneingeschränkt für die medizinische Behandlung der Coronavirus-Infektion.

Anders als die Krankenkasse, die in EU-Staaten und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, nur das erstatten würde, was die Versicherten im Zielland von der dortigen Kasse bekämen. Mit den Auslandskrankenversicherungen von DR-WALTER entstehen keine Restkosten. Wenn Ihr Kind erst kurz vor Vertragsende erkrankt, können Sie sich darauf verlassen, dass auch eine Nachleistung für Behandlungskosten vorgesehen ist. Wer also aufgrund einer Corona-Infektion länger im Ausland bleiben muss, erhält auch die Rechnungen erstattet, die nach Versicherungsende anfallen.

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Plötzlich eine Reisewarnung

Und dann kommt doch alles anders: Die Ausgereisten haben ihr Zielland sorgfältig ausgewählt und glaubten sich im grünen Bereich: Doch ausgerechnet dort steigen die Infektionszahlen rapide, so dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung verhängt. Es kann aber sein, dass trotzdem nichts gegen die Fortsetzung des Auslandsprogramms spricht, weil Ihre Tochter oder Ihr Sohn ländlich wohnen und nur wenige Außenkontakte haben. Aber gilt jetzt noch die Auslandsversicherung? Seien Sie beruhigt: Die Versicherungen PROTRIP-WORLD und PROTRIP schützen, selbst wenn es während des langen Aufenthaltes zu einer Reisewarnung kommt.

Was sonst noch passieren kann

Leider gibt es ja noch andere Gefahren als Corona. Ihrem Nachwuchs können Unfälle und andere Erkrankungen zustoßen, die sofort behandelt werden müssen. Beispielsweise eine Knieverletzung beim Sport, ein Fahrradunfall oder eine Blinddarmentzündung. Die Versicherungen von DR-WALTER leisten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen ohne Summenbegrenzung. Hauptsache Ihr Kind wird wieder gesund. Und wenn Sie dazu eine Assistanceversicherung abschließen, werden auch Organisation und Kosten übernommen, wenn ein Elternteil anreist, um dem Nachwuchs im Krankenhaus beizustehen. Darüber hinaus können mit den Zusatzbausteinen Unfall- und Haftpflichtversicherung weitere Risiken abgesichert werden: Brandflecken auf dem Teppichboden der Gastfamilie, über dem Laptop der Freundin verschütteter Kaffee und ähnliche Malheure, die ärgerlich und teuer sind.

Kein Grund zum Reiseverzicht

Ihre Söhne und Töchter machen alles richtig, wenn sie an ihren Auslandsplänen festhalten. Bildung, Kulturaustausch und das gründliche Erlernen einer fremden Sprache bleiben auch in diesen Zeiten wichtige Bausteine für ein erfüllendes Berufsleben. Mit einer guten Auslandsversicherung können sich Reiselustige umfänglich schützen. Ein Grund mehr, sie ziehen zu lassen!

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