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Kündigung bekommen? Abfindung sichern!

Wenn Unternehmen heute sparen wollen, kennen sie meist nureine Lösung: Personal entlassen. Für die Betroffenen ist dies natürlich bitter. Wer keine Möglichkeit hat, sich gegen die Kündigung zu wehren, sollte zumindestauf eine angemessene Abfindung als Entschädigung achten.

Was ist eine Abfindung und wer bekommt sie?

Als Abfindung wird eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bezeichnet, der einem Mitarbeiter damit die Kündigung versüßen und sein Wohlwollen erkaufen will. Der Hintergrund: Das deutsche Arbeitsrecht verlangt, dass der Arbeitgeber gute Gründe für die Kündigung vorlegen muss. Dies gilt vor allem für die beliebte betriebsbedingte Kündigung, mit der Unternehmen Kosten sparen wollen. Der Arbeitgebermuss wasserdicht nachweisen können, dass es nicht genug Arbeit für das vorhandene Personal gibt (z.B. durch starke Auftragsrückgänge, den Verlusteines wichtigen Kunden oder der Schließung einer Sparte) und dass es keine Möglichkeit gibt, den/die betroffenen Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.

Fühlt sich der Arbeitnehmer ungerecht behandelt, kann er gegen die Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Dies führt oft zu langwierigen rechtlichen Streitereien, an deren Ende dann doch die Aufhebung des Arbeitsvertrags steht. Die meisten Unternehmen bieten den Arbeitnehmern daher lieber von vornereineine Abfindung an, mit deren Akzeptanz die Kündigung hingenommen wird.

Wann gibt es eine Abfindung?

Einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es grundsätzlich nicht. Vieles ist daher auch Verhandlungssache. Bietet der Arbeitgeber beispielsweise zwei Monatsgehälter als Abfindung, kann der Arbeitnehmer stattdessen sechs Monate verlangen (und als Kompromiss gibt es schließlich vier Monatsgehälter). Allerdings kann die Abfindung gerade bei älteren Mitarbeitern weit höher ausfallen. Hier ist schließlich zu bedenken, dass sie einerseits viele Jahre ihres Lebens in das Unternehmen gesteckt haben und sie andererseits bei der Jobsuche es viel schwerer haben. Manche nutzen die üppige Abfindung dann sogar, um damit einfach die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.

Wird die Höhe der Abfindung nach Rechtsstreitigkeiten vom Arbeitsgericht festgelegt, gilt ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr als Maßstab. Verdient jemand also 4.000 Euro brutto im Monat und hat 12 Jahre für die Firma gearbeitet, können ihm 48.000 Euro zustehen. Theoretisch.

Achtung Steuer! Bei der Zahlung der Abfindung hält der Fiskus natürlich die Hand auf – und zwar mit einer sehr komplizierten Fünftel-Regelung. Immerhin: Angestellte mit niedrigem Einkommen können damit sogar Steuern sparen, während Angestellte mit höherem Einkommen nichts davon haben. Die Abfindung wird steuerlich als “außerordentliche Einkunft” behandelt. Ein Steuerberater oder eine Lohnsteuerberatungsstelle kann dir hier helfend zur Seite stehen.

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