BusinessEltern, FamilieDas Kündigungsschutzgesetz

Kündigungsschutzgesetz - Wann wird es eingesetzt und wie funktioniert es?

Jeder Arbeitnehmer hat Angst vor einer Kündigung. Man glaubt, dass sie einem immer und überall passieren kann und man dann völlig verloren dasteht. Dabei sind Kündigungen in Wahrheit eingeschränkt und werden geregelt durch den Kündigungsschutz. Er ist da, um zu verhindern, dass ein Arbeitnehmer unberechtigt oder gar grundlos aus seinem Arbeitsverhältnis gekündigt werden.

Was ist das Kündigungsschutzgesetz und wann gilt es?

Zunächst ist das Kündigungsschutzgesetz nicht dazu da, eine Kündigung generell zu verhindern, sondern soll nur willkürliche Entscheidungen vermeiden. Es gibt mehrere Punkte, die der Arbeitgeber bei diesem Gesetz zu beachten hat. Für den Arbeitnehmer gilt außerdem: falls die Kündigung ungerechtfertigt war, darf er lediglich drei Wochen nach Erhalt des Briefes noch dagegen klagen.

Das Kündigungsschutzgesetz greift ab einer Betriebsgröße von zehn Arbeitnehmern. Wenn jemand bereits länger als sechzehn Jahre dort arbeitet, reicht auch eine Größe von mehr als fünf Arbeitnehmern aus. Ansonsten muss der Angestellte schon mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung in dem Betrieb arbeiten, um sich auf das Kündigungsschutzgesetz zu berufen, egal ob Teil- oder Vollzeit. Seine Arbeitszeit muss mindestens dreißig Wochenstunden betragen.

Außerdem gibt es noch den Sonderkündigungsschutz. Dieser bezieht sich auf bestimmte Personengruppen, denen nicht ohne Weiteres gekündigt werden darf, wie beispielsweise Schwangere und Menschen in der Elternzeit, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Auszubildende.

Wann darf einem Arbeitnehmer gekündigt werden und wann nicht?

Anders als der Arbeitnehmer muss ein Arbeitgeber für eine Kündigung immer einen Grund angeben. Akzeptable Gründe für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wären beispielsweise eine lange Krankheit, deren Ende nicht absehbar ist; eine teilweise oder volle Betriebsstilllegung; ein nicht zur Arbeit kommender Angestellter oder ein Verstoß gegen Verhaltensregeln. Bei Letzterem muss vorher eine Abmahnung erfolgen.

Weiterhin darf die Kündigung nicht gegen die guten Sitten verstoßen, wie es etwa eine Kündigung am Weihnachtsabend tun würde. Außerdem darf der Arbeitgeber nicht aus persönlichen Gründen kündigen, beispielsweise weil er seinen Angestellten schlicht und einfach nicht mag oder weil seine Angestellte die sexuellen Annäherungen abgewiesen hat.

Eine Kündigung darf zudem keine Strafe für den Arbeitnehmer sein, weil er auf seine Rechte bestanden hat. Das gilt zum Beispiel, wenn der Angestellte einen schriftlichen Arbeitsvertrag gewollt hat, den der Arbeitgeber nicht ausstellen möchte, oder seinen Urlaub einreicht. Der Arbeitgeber muss außerdem die Kündigungsfrist des Vertrages einhalten.

Wofür ist das Kündigungsschutzgesetz gut?

Das Kündigungsschutzgesetz ist für viele Vorteile im Arbeitsverhältnis verantwortlich. Es vermittelt ein Gefühl von Stabilität am Arbeitsplatz und sorgt für längerfristige Planbarkeit. Der Arbeitnehmer fühlt sich sicherer und hat mehr Bereitschaft und Interesse für seine Arbeit, während auch der Arbeitgeber interessierter an Investitionen in eine Weiterbildung ist. Durch das Gesetz gibt es außerdem weniger Betriebswechsel, was für geringere Kosten und weniger Aufwand für die Beschaffung und Ausbildung neuen Personals sorgt.

Für den Arbeitnehmer ist allerdings wichtig zu wissen, dass selbst wenn er sich bei einer Klage auf das Kündigungsschutzgesetz beruft, ein gerichtlicher Vorgang oft schwer ist. Manchmal kann durch die Klage ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden, allerdings ist es oft einfacher, mit dem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln.

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