FinanzenPersönlichkeitWeiterbildung, Bildung 4.0Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG für über 700 Fort­bildungs­ziele in Voll- und Teilzeit

Gefördert werden beim Aufstiegs-BAföG Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

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Wer wird gefördert?

Bei der Finanzierung deiner Fortbildung kannst du auf das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantrage Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt – Fördersätze.

Wie wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert?

Eine deutliche Anhebung findet etwa bei den Unterhaltskosten statt. Bei einer Fortbildung in Vollzeit erhalten Fachkräfte einen Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss von 963 Euro – ohne Rückzahlung. Auch Berufstätige mit Kindern werden durch die Novelle noch besser unterstützt. So können Alleinerziehende mit einem Kind mit bis zu 1.198 Euro Unterhaltsbeitrag plus zusätzlichen 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag monatlich rechnen. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.668 Euro Unterhaltsbeitrag im Monat.

Weitere Infos, Hinweise & Tipps:

bildungsdoc-empfehlung.

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