AuslandEltern, FamilieUrlaubsfotos in sozialen Netzwerken

Vorsicht bei Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken

Rechtliche Hinweise

Viele Familien verbringen die Schulferien im Urlaub. Dabei werden jedesmal zahllose Urlaubsbilder in sozialen Netzwerken hochgeladen. Doch Vorsicht ist geboten. Der Medienratgeber [!]SCHAU HIN erläutert, wie Eltern ihre Kinder im Umgang mit persönlichen Bildern im Netz unterstützen können.

Postkarten waren gestern. Heute gibt es Urlaubsbilder in Echtzeit. Die Szenen am Hotelpool oder bei der Kanutour in den Alpen werden mit dem Smartphone festgehalten und oft direkt über soziale Netzwerke geteilt. Aber gerade Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, welche Folgen das Veröffentlichen von Bildern und Videos haben kann. Denn Fotos, die einmal ins Internet gestellt wurden, lassen sich kaum wieder entfernen und verbreiten sich sehr schnell. Andere Internetnutzer können sie kopieren, herunterladen, verfremden oder bearbeiten.

Besonders in sozialen Netzwerken ist es schwer, die Kontrolle über die Verbreitung von Bildern zu behalten. Deshalb ist es am besten, wenn Eltern gemeinsam mit ihren Kindern die Bilder auswählen und mit ihnen über die Bedeutung von persönlichen Inhalten im Netz sprechen. Grundsätzlich sind Dienste wie Facebook und WhatsApp aufgrund der laxen Daten- und Jugendschutzbestimmungen nicht zu empfehlen. Eltern prüfen daher am besten, über welche Kanäle ihre Kinder kommunizieren und empfehlen kindgerechte Angebote.

Treffen Eltern die Entscheidung, dass ihre Kinder ausgewählte Fotos in sozialen Netzwerken einstellen dürfen, sollten feste Regeln beachtet werden, um die Kinder zu schützen. In der Beschreibung und Beschriftung der Urlaubsbilder sollten weder der vollständige Name, noch die Adresse oder Telefonnummer genannt werden. Beim Hochladen von Bildern über das Smartphone ist darauf zu achten, dass die Ortsbestimmung des Handys, deaktiviert ist. Ansonsten kann für andere Nutzer einsehbar sein, wo das Bild aufgenommen worden ist.

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Auf Persönlichkeitsrechte achten

Wichtig ist auch die Achtung der Persönlichkeitsrechte Dritter bei der Veröffentlichung. Einfach jemanden zu fotografieren und das Bild zu posten, ist nicht erlaubt. Erst wenn Personen, die auf den Fotos zu sehen sind, oder bei Kindern deren Erziehungsberechtigte, der Veröffentlichung zustimmen, darf das Bild hochgeladen werden. Eine Alternative: Je undeutlicher die Person auf dem Foto zu erkennen ist, desto besser eignet es sich zum Hochladen. Im Urlaub entstehen viele solcher Bilder, zum Beispiel mit Sonnenbrille, großem Hut oder Mütze. Am sichersten ist es, Urlaubsfotos „offline“ mit Freunden anzuschauen was mindestens genau so viel Spaß macht wie im Internet. Auf der Website von [!]Schau HIN findet sich ein Extrathema zum Umgang mit persönlichen Daten in sozialen Netzwerken.

Weitere Infos, Hinweise & Tipps zu:

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