BusinessFinanzenUmsatzsteuervoranmeldung

Wie mache ich eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Umsatzsteuervoranmeldung – wie die Steuervorauszahlung für frischgebackene Unternehmer hürdenfrei wird.

Beansprucht ein Unternehmer gegenüber dem Finanzamt nicht die Kleinunternehmerregelung, so fällt er in den Gesetzesrahmen der Regelbesteuerung. Dann ist auf die vom Unternehmen erwirtschafteten Umsätze eine Steuervorauszahlung zu leisten. Je nach Höhe der jährlichen Umsatzsteuer wird sie monatlich oder vierteljährlich zur Zahlung an die Finanzverwaltung fällig. Doch woher weißt du, wie oft du die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben musst und wie du die Abgabe realisierst? Dieser Beitrag liefert dir einen Leitfaden und stellt dir deine grundlegenden Aufgaben im Zusammenhang mit einer Umsatzsteuervoranmeldung vor.

Ab wann die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung eintritt

Übersteigt dein Jahresumsatz die Grenze von 22.000 Euro, kannst du die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen und bist zur Regelbesteuerung verpflichtet. Nun musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben. Bei Neugründern ist das zunächst monatlich der Fall. Ab dem zweiten Jahr entscheidet das Finanzamt, ob du die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abzugeben hast. Maßgeblich hierfür ist die Höhe deines Vorjahresumsatzes. Üblicherweise erhältst du hierzu ein Schreiben deines Finanzamtes.

Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung

Stichtag für das Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ist der 10. – entweder des Folgemonats oder des Monats, der auf ein abgelaufenes Quartal folgt. Diese Frist solltest du nicht versäumen! Denn: Säumniszuschläge werden von den Finanzämtern meist sehr schnell erhoben.

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Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER

Wenn du deine Umsatzsteuervoranmeldung selbst machen möchtest, ohne einen Steuerberater damit zu beauftragen, benötigst du einen Zugang zum ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.

Bei den Formularen wählst du das Dokument für die Umsatzsteuervoranmeldung aus. In dem darauffolgenden Monat bzw. Quartal kannst du das vorangegangene Formular einfach übernehmen. Anschließend gibst du das Jahr und den Monat/das Quartal, für den/dass du die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen möchtest, ein. Das Formular leitet dich Schritt für Schritt durch Angaben wie die getätigten Umsätze. Da du in der Regelbesteuerung als Umsatzsteuerzahler berechtigt bist, bei Eingangsrechnungen die Vorsteuer zu ziehen, werden auch diese Beträge in der Umsatzsteuervoranmeldung abgefragt. Berücksichtige bei deinen Eintragungen, dass bei der Vorsteuer zwischen 7 Prozent und 19 Prozent zu differenzieren ist.

Hilfe beim Ausfüllen durch ELSTER

ELSTER – das elektronische Übermittlungsportal der Finanzverwaltung – unterstützt dich bei den Eintragungen und blendet dir im rechten Bereich deines Bildschirmes auf Wunsch Hinweise ein. So weißt du genau, bei welcher Position welche Umsätze bzw. Ausgaben, die du mit deinem Unternehmen getätigt hast, einzutragen sind.

Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldung auf Plausibilität

Bevor du die Umsatzsteuervoranmeldung final bei der Finanzverwaltung einreichst, führt das System des ELSTER-Portals eine Plausibilitätsprüfung durch. Sollte es innerhalb der Umsatzsteuervoranmeldung zu Unstimmigkeiten gekommen sein, so erhältst du einen Hinweis und siehst genau, wo du für eine Korrektur ansetzen musst. Ist alles in Ordnung, schickst du die Voranmeldung am Ende des Ausfüllprozesses mit einem Klick elektronisch weg.

Übrigens: Die Pflicht zur elektronischen Abgabe ist für Unternehmen verpflichtend. Ein Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung in Papierform ist nicht vorgesehen.

Überweisung der Umsatzsteuervorauszahlung ans Finanzamt

Nachdem du den formalen Teil der Umsatzsteuervoranmeldung erledigt hast, steht noch die Überweisung der Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt aus. Dies gilt jedoch lediglich, wenn sich aus deiner Voranmeldung keine Erstattung ergibt.

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