Weiterbildung: Gibt es ein Recht auf Bildungsurlaub?
Wer sich als Angestellter weiterbilden will, hat in den meisten Bundesländern ein Recht auf Bildungsurlaub. Und wenn der Chef einen Mitarbeiter auf die Weiterbildung schickt, muss er auch bezahlen. Allerdings: Eine einheitliche bundesweite Regelung gibt es nicht. Ein Überblick.
Gibt es ein Recht auf Weiterbildung?
Ein eng definiertes Recht auf Weiterbildung besteht nicht, aber das Recht auf Bildungsurlaub. Bildungsurlaubsgesetze gibt es mit den Ausnahmen Bayern und Sachsen in allen Bundesländern. Die Landespolitik entscheidet somit über den Urlaub zur Fort- und Weiterbildung. Je nach Bundesland werden pro Jahr fünf Tage bezahlter Bildungsurlaub gewährt, manchmal sind es auch alle zwei Jahre zehn Tage am Stück.
Aber Bildungsurlaub ist nicht gleichbedeutend mit Ferien: Es handelt sich dabei ausdrücklich um eine Freistellung, die Bildungszwecken dient. So ist sichergestellt, dass für eine berufliche Weiterbildung kein regulärer Urlaub geopfert werden muss. Dabei muss der Inhalt der Weiterbildung nicht unbedingt im direkten Bezug zur im Betrieb ausgeübten Tätigkeit stehen. Allerdings: Wenn der Arbeitnehmer eine Weiterbildung auf eigene Initiative hin aussucht und sie keinen Bezug zu seinem Job hat, hat er sie auch selbst zu bezahlen.
Muss die Geschäftsleitung zustimmen?
Grundsätzlich muss der Chef einer Weiterbildungsmaßnahme zustimmen. Allerdings: In Ausnahmefällen hat der Arbeitnehmer den Wunsch nach Weiterbildung hinter den Interessen des Arbeitgebers zurückzustellen und die Weiterbildungsmaßnahme zu verschieben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Weiterbildungstermin mit der regulären Urlaubszeit von Kollegen kollidiert. Und noch etwas ist zu beachten: Der Bildungsurlaub muss form- und fristgerecht beantragt werden.
Wenn der Chef zur Fortbildung lädt
Ist die Fortbildung von der Geschäftsleitung initiiert – etwa, weil für eine neue Tätigkeit in der Firma spezielle Fachkenntnisse vonnöten sind – dann muss diese auch die Kosten für diese Maßnahme tragen. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, ist zunächst der Betriebsrat zu informieren. Ist kein Betriebsrat vorhanden, kann der Arbeitnehmer erklären, dass er die neue Position im Unternehmen nicht antritt.
Kommt es zu Streitfällen mit dem Arbeitgeber, etwa über die Ablehnungsgründe eines Antrags auf Bildungsurlaub, können Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen. Das gilt auch für andere arbeitsrechtliche Fragen; etwa besondere Vertragsbestandteile eines Arbeitsvertrags.
Regelungen für Teilzeitler
Für Angestellte in Teilzeit gelten beim Bildungsurlaub dieselben Spielregeln. Auch in diesem Fall erfolgt die Weiterzahlung des Gehalts während der Teilnahme. Ein Kursteilnehmer, der in Teilzeit arbeitet, muss wie ein Vollzeitmitarbeiter die Kosten der Bildungsmaßnahme selbst tragen, wenn er sie selbst ausgesucht hat und sie nicht im direkten Bezug zum Job steht.
Infos, Hinweise & Tipps:
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