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Planung und Antrag auf Bildungsurlaub

Bildungsurlaub soll die private Weiterbildung fördern und lebenslanges Lernen für Angestellte, Arbeiter und Azubis ermöglichen. Nur du allein entscheidest, an welchem Programm zum Bildungsurlaub du teilnehmen möchtest. Ausschlaggebend für deinen Arbeitgeber ist lediglich, dass die Maßnahme zur Weiterbildung den Richtlinien entsprechend anerkannt ist.

Möchtest du eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen, musst du deinen Anspruch von einem Jahr auf das nächste übertragen. Diesen Wunsch solltest du deiner Firma rechtzeitig schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen und gleichzeitig nachfragen, wann ein geeigneter Zeitpunkt dafür ist.

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Ganz spontan kannst du nicht in den Bildungsurlaub starten, denn gesetzlich ist es so geregelt, dass du spätestens sechs Wochen vor Beginn die Reise oder den Kurs beim Chef anmelden musst. Außerdem haben viele der Bildungsministerien Fristen von bis zu zwölf Wochen für die Bearbeitung der Anträge auf Bildungsurlaub festgelegt.

Deshalb plane rechtzeitig. Lass dich z.B. vom Sprachreise-Veranstalter beraten. Er kennt die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer und hilft bei der Wahl von Sprachschule und Sprachkurs. Danach solltest du mit deinem Arbeitgeber die Möglichkeiten der Freistellung in der Firma klären.

Weitere Infos zum Bildungsurlaub

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