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Sprachreisen als anerkannten Bildungsurlaub buchen

Sprachen lernen im Urlaub ist doppelt schön
Bildungsurlaub soll lebenslanges Lernen – also Weiterbildung – für Angestellte und Arbeiter ermöglichen.

Insbesondere Sprachkurse im Ausland mit Berufsbezug und die Möglichkeit, diese als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen, sind stark nachgefragt.

Du kannst bis zu fünf Tage jährlich während deiner Arbeitszeit an Sprachreisen, Seminaren, Veranstaltungen teilnehmen, um dein Know-how regelmäßig zu erneuern. Voraussetzung ist, dass du in einem Bundesland lebst, wo der Bildungsurlaub anerkannt ist.

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Bildungsurlaub – Anspruch und Umfang

Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate in einer Firma vollzeitbeschäftigt ist, hat Anspruch auf eine Woche pro Jahr Bildungsurlaub. Dieser kann auch an zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf zwei Wochen vereint werden. Für die Inanspruchnahme gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Am besten fragst du bei deinem Arbeitgeber nach und/oder recherchierst selbst gründlich. Dein Arbeitgeber kann, bei Anspruch auf Bildungsurlaub, diesen nicht pauschal ablehnen. Er kann dich aber bitten, den Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen zu verschieben. Soll ein Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt werden, muss er mindestens dreißig Wochenstunden umfassen.

Bildungsurlaub – Planung

Nur du – als Antragsteller auf Bildungsurlaub – allein entscheidest, an welchem Programm zum Bildungsurlaub du teilnehmen möchtest. Ausschlaggebend für deinen Arbeitgeber ist lediglich, dass die Maßnahme zur Weiterbildung den Richtlinien entsprechend anerkannt ist. Möchtest du eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen, musst du deinen Anspruch von einem Jahr auf das nächste Jahr übertragen. Diesen Wunsch solltest du deiner Firma rechtzeitig schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen und gleichzeitig nachfragen, wann ein geeigneter Zeitpunkt dafür ist.

Bildungsurlaub – Gehaltszahlung

Während der Weiterbildung erhältst du weiterhin dein reguläres Gehalt. Du kannst aber auch an mehrwöchigen Bildungsurlaubskursen teilnehmen und dafür nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geltend machen. Wichtig ist immer, dass du die geplante Bildungsmaßnahme unbedingt vorher mit deinem Arbeitgeber besprichst.

Bildungsurlaub – Antragsbearbeitung

Viele Bildungsministerien haben Fristen von bis zu zwölf Wochen für die Bearbeitung der Anträge auf Bildungsurlaub festgelegt. Deshalb solltest du rechtzeitig mit der Planung beginnen. Möchtest du den Bildungsurlaub für eine Sprachreise im Ausland nutzen, dann lass dich vom Sprachreise-Veranstalter beraten. Er kennt die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer und hilft dir gerne bei der Wahl von Sprachschule und richtigen Sprachkurs. Nach dieser Beratung solltest du mit deinem Arbeitgeber die Möglichkeiten einer Freistellung in der Firma klären.

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