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Notwendiger Versicherungsschutz für Auszubildende

Wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben, die neue Arbeitskleidung besorgt und die kürzesten Wege zum Ausbildungsbetrieb oder zur Berufsfachschule gefunden sind, ist die Vorfreude auf die kommende Aufgabe oft groß.

Der anstehende Lebensabschnitt steckt schließlich voller Überraschungen mit vielen neuen Eindrücken und Herausforderungen.

Häufig übersehen wird allerdings, dass schon in dieser frühen Phase des Berufslebens die Vorsorge wichtig ist. Auszubildende sollten ebenso an ihre Absicherung denken wie Studenten – was in den meisten Fällen allerdings sträflich vernachlässigt wird. Wer sich umfassend absichern will, um den Kopf frei für die neue Aufgabe zu haben, kümmert sich am besten nicht nur um Altersvorsorge und Krankenkasse, sondern auch um eine Privathaftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Private Altersvorsorge

Gerade in der Ausbildung hat man nur wenig Lust sich mit Themen zu beschäftigen, die noch in weiter Ferne liegen. Sich frühzeitig um die Altersvorsorge zu kümmern ist allerdings nicht nur sinnvoll um den Kopf frei zu bekommen, sondern auch, da sich dieses im Rentenalter richtig auszahlen kann – und zwar unabhängig von der Form der Altersvorsorge. Ob nun Riester-Rente, Rürup-Rente oder Bausparvertrag: Bereits kleine Beträge lohnen sich wegen der vielen staatlichen Zuschüsse, die auch aus kleinen Summen beachtliche Beträge machen können. Wichtig ist es, dass der Sparplan regelmäßig bedient wird. Dann gibt es beim Renteneintrittsalter neben der staatlichen Altersvorsorge einen ordentlichen zusätzlichen Betrag.

Berufsunfähigkeit

Wie auch bei der Altersvorsorge beschäftigt sich kaum jemand bereits in der Ausbildung gerne mit dem Thema Unfall und Krankheit. Doch gerade als Neuling in einem Bereich ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein Missgeschick oder eine Unachtsamkeit zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führt. Dieses gilt besonders für Berufsfachschüler, die sich in Bereichen ausbilden lassen, die mit großer körperlicher Belastung einhergehen, aber auch für Berufe, in denen viel im Sitzen gearbeitet wird. Bei der Berufsunfähigkeit geht es schließlich nicht nur um körperliche Schäden, sondern auch um psychische Überlastungen. Die Statistik spricht hier eine deutliche Sprache: Rund jeder vierte Deutsche musste sich im Laufe des Arbeitslebens einmal mit diesem Thema beschäftigen.

Private Haftpflichtversicherung

Gegen Missgeschicke ist man während der Ausbildungszeit über die Familienpolice mitversichert, allerdings nur, wenn es sich um die erste Ausbildung handelt! Wer also bereits eine zweite Ausbildung absolviert, muss sich selbst absichern, was auch für Verheiratete sowie für Personen gilt, die einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen. Hier kommt es also auf die individuelle Situation an. Außerdem spielen bei Familienversicherungen mitunter Altersgrenzen eine Rolle. Zur Sicherheit sollte man bei dem Versicherer der Eltern nachfragen, ob und in welchem Umfang der Auszubildende mitversichert ist.

Krankenversicherung

Zu Beginn der Ausbildung muss sich jeder Auszubildende für eine Krankenversicherung entscheiden. Dieses ist eine Vorgabe vom Gesetzgeber, um “Azubis” und “Azubinen” eine größtmögliche Sicherheit zu gewähren. Diese allgemeine Versicherungspflicht hat für die Auszubildenden auch finanzielle Vorteile: Da nicht nur ein Teil sondern wirklich alle Auszubildenden sich versichern, können die Versicherer vergleichsweise niedrige Beiträge anbieten. Nach der Ausbildung steigen die Beiträge deutlich an, auch im Verhältnis zum Einkommen.

Ein Vergleich der Versicherer macht unter anderem deswegen Sinn, da sich z.T. die Leistungsumfänge unterscheiden – und zwar ganz besonders in Hinblick auf die Zeit nach der Ausbildung. Hier sollte man schon vor bzw. während der Ausbildung ein Auge drauf haben, denn erfahrungsgemäß bleiben die meisten Arbeitnehmer bei dem Versicherer, bei dem sie auch schon als “Azubi” versichert waren.

Weitere Infos, Hinweise & Tipps zu:

bildungsdoc-empfehlung.

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