BusinessGesetzliche Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Gesetzliche Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3

Die DGUV V3 Prüfung ist die Aufgabe eines jeden Arbeitsgebers. Es liegt in seiner Verantwortung, die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Deshalb muss er der Pflicht nachkommen, die nötigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die die Gesundheit und die Sicherheit seiner Mitarbeiter betreffen, umzusetzen. Es gilt stets zu bedenken, dass sich durch nicht geprüfte Elektrogeräte jährlich gefährliche Unfälle ereignen, die Brandschäden oder Personenschäden verursachen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die stark beansprucht werden und extremen Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind, müssen einer DGUV 3 Prüfung unterzogen werden.

Die Prüfung elektrischer Anlagen können durch befähigte Personen oder durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu verringern

Es gilt stets zu bedenken, dass sich durch nicht geprüfte Elektrogeräte jährlich gefährliche Unfälle ereignen, die Brandschäden oder Personenschäden verursachen. Daher ist die Pflicht, eine regelmäßige Elektroprüfung der Betriebsmittel durchzuführen, gesetzlich verankert und durch die Betriebssicherheitsverordnung, sowie auch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit und die BGV A3 konkretisiert.

Früher gab es eine hohe Anzahl an Arbeitsunfällen, woraus resultierte, dass als Reaktion die Geräteprüfung Teil des Arbeitssicherheitsgesetzes wurde. Das Ziel, die Anzahl der Unfälle zu verringern, wurde erreicht. Dies ist auf die Kombination der Prüfung, mit der allgemein erhöhten Sicherheit am Arbeitsplatz zurückzuführen.

Die Geräteprüfung muss bei einem neuen Gerät durchgeführt werden, sobald es verwendet wird. Auch nach einer Reparatur oder nach Wartungsarbeiten muss eine Prüfung durchgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, in welchen Intervallen die Wiederholungsprüfungen stattfinden sollen. Eine individuelle Prüffrist ist dann möglich, wenn geeignete Maßnahmen vorhanden sind, um die Sicherheit der Betriebsmittel zu gewährleisten. Elemente der Prüfung sind die Inventarisierung und die Gefährdungsbeurteilung, die sogenannte GBU. Weiterhin die Besichtigung, Messung und die Funktionsprüfung. Den Abschluss bilden die Dokumentation, sowie auch die Auswertung und die weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel die Festlegung der Prüffristen und die Mängelbeseitigung.

Ob die Prüfungen durchgeführt werden, wird überwacht. Einmal durch die Arbeitsschutzbehörden, die die Gesetze wie das Arbeitssicherheitsgesetz, sowie auch das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung kontrollieren. Zusätzlich holt die Gewerbeaufsicht Information ein, ob die Prüfungen durchgeführt wurden. Gesetzliche Unfallversicherungen, wie zum Beispiel die Berufsgenossenschaften oder die Unfallkassen benötigen ebenfalls die Information der ausgeführten Prüfung, da stets ein Interesse daran besteht, die Folgekosten für Unfälle niedrig zu halten.

Sollte es zu einem schweren Unfall kommen, fällt dies nicht in die Kategorie einer Ordnungswidrigkeit, sondern es fällt, nach letzter Änderung der Gesetzeslage, in die Kategorie der Straftat. Die Motivation der strengen Überwachung und Kontrolle betrifft jedoch nicht den Arbeitgeber und die Verhinderung seiner möglichen Bestrafung, sondern die Arbeitnehmer. Ihnen soll gewährleistet werden, dass ihnen nichts passiert und sie mit optimaler Sicherheit arbeiten, was durch die regelmäßigen Prüfungen ermöglicht wird.

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