Was du bei einer Studienplatzklage beachten solltest
Die Zeit nach dem Abi ist vor allen Dingen von Euphorie geprägt. Du hast endlich den Abschluss in der Tasche, auf den du schier endlos hingearbeitet hast und mit dem dir alle Türen offen stehen. Die Vorfreude darauf, in einer neuen Stadt zu wohnen und dort neue Freunde zu finden, tut ihr Übriges. Und nicht zu vergessen: endlich kannst du dich im Rahmen eines Studiums deinen Interessen widmen und dich auf den Beruf vorbereiten, den du vielleicht schon immer ausüben willst.
Diese Euphorie kann aber einen unerwarteten und heftigen Dämpfer erhalten, wenn du den Studienplatz, auf den du dich beworben hast, nicht bekommst. Das ist leider gar nicht so unwahrscheinlich, da besonders an renommierten Universitäten deutlich mehr Bewerber als zu vergebende Plätze gezählt werden.
Eine Absage ist aber noch lange kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Stattdessen kann es eine sinnvolle Lösung sein, den nicht erhaltenen Platz einzuklagen. Dabei kann ein Anwalt helfen – beispielsweise die bundesweit operierende und auf solche Fälle spezialisierte Kanzlei Heinze und Kollegen.
Voraussetzungen für eine Klage
Es ist allerdings nicht in jedem Fall möglich, deinen Studienplatz auf dem Rechtsweg doch noch zu erhalten. Von Vorneherein auf eine Klage verzichten solltest du in diesen Fällen:
- Du hast bei der Antragsstellung Formfehler gemacht oder Fristen versäumt. Trifft eines der beiden Szenarien zu, liegt die Schuld eindeutig bei dir, und jeder Anwalt wird dir von einer Klage abraten – die Erfolgsaussichten liegen exakt bei null Prozent.
- Du hast dich über hochschulstart.de, die zentrale Vergabestelle der deutschen Universitäten beworben. Da es in den letzten Jahren vermehrt zu Klagen kommt, sind die Vergaberegeln dort mittlerweile absolut wasserdicht – schließlich hat dieses Institut auch ohne Gerichtstermine schon genug zu tun.
- Du hast einen Studienplatz bekommen, allerdings nicht in deiner Wunschstadt. Eine Klage wird dir hier nichts bringen; besser ist es, einen Tauschpartner zu finden und so doch noch an die Uni zu kommen, an die du ursprünglich wolltest
Hast du dich jedoch direkt bei der Hochschule beworben und verfahrenstechnisch alles richtig gemacht, hast du mit einer Klage durchaus Erfolgsaussichten. Wie hoch diese sind, erläuterst du am besten mit einem Anwalt, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist.
In einer solchen Beratung erfährst du, ob sich die Klage für dich lohnt. Deine Ablehnung wird auf Angriffspunkte wie etwa Formfehler überprüft, und anschließend kannst du entscheiden, ob du den Rechtsweg gehen möchtest.
Was eine Studienplatzklage kostet
Selbst wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist noch nicht gesagt, dass diese deine Kosten übernimmt. Verwaltungsrecht wird nämlich in vielen Fällen ausgeschlossen. Es bringt auch nichts, noch schnell eine entsprechende Police abzuschließen, da es eine gewisse Vorlaufzeit braucht, bis diese tatsächlich greift.
Hast du mit deiner Klage keinen Erfolg, kommen beträchtliche Kosten auf dich zu. Als vor Gericht Unterlegener trägst du deine eigenen Kosten, die der Gegenseite und die Verfahrenskosten – ein Grund mehr, eine Studienplatzklage nur dann anzustrengen, wenn wirklich Aussicht auf Erfolg besteht.
Zu einer Verhandlung kommt es in der Mehrzahl der Fälle übrigens nicht. Stattdessen enden sie häufig in einem Vergleich, also einer außergerichtlichen Einigung. Auch in diesem Fall trägst du als Antragsteller die Verfahrenskosten, die allerdings nicht allzu hoch liegen. Stehen deine Chancen auf einen Erfolg also gut, ist die Klage durchaus eine sinnvolle Option.