Recht & Gesetz - Einführung für Schüler
Die Themen Recht und Gesetz sind wichtige Bereiche in unserem Leben. Auch wenn du dir in deinem Alltag nicht immer darüber bewusst bist, Gesetze, Vorschriften und Satzungen bestimmten den groben Rahmen deines Lebens. Sie bestimmen u.a. wie lange du zur Schule gehen musst, ab wann du als strafmündig giltst und ab welchem Alter du eigene Verträge abschließen oder erben kannst.
Ab wann bist du strafmündig?
Begehen junge Menschen eine Straftat, wie einen Diebstahl oder eine Körperverletzung, dann stellt sich die Frage, welche Konsequenzen daraus für sie erwachsen. Der zentrale Begriff in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Strafmündigkeit. Doch was bedeutet dieser Begriff eigentlich?
Unter Strafmündigkeit wird der Zeitpunkt im Leben einer Person bezeichnet, ab welchem er aufgrund des Begehens einer Straftat gerichtlich verfolgt und belangt werden kann. Anders ausgedrückt: Ab welchem Alter kannst du in Deutschland für eine Straftat durch die Entscheidung eines Gerichts bestraft werden?
Sind Kinder strafmündig?
Zur Beantwortung dieser Frage lohnt sich ein Blick ins Gesetz. Dort ist im § 19 des Strafgesetzbuches geschrieben, dass Personen als schuldunfähig anzusehen sind, die bei der Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt waren. Und auch im Jugendgerichtsgesetz findet sich etwas zu diesem Thema. Im §1 dieses Gesetzes steht, dass ein Jugendlicher eine Person ist, welche schon vierzehn aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist.
Wer also bei der Begehung einer Straftat jünger als 14 Jahre ist, gilt vor dem Gesetz als Kind und kann für seine Handlungen daher nicht strafrechtlich belangt werden. Von diesem Grundsatz darf auch nicht abgewichen werden. Grund für diese Regelung ist, dass der deutsche Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kinder noch nicht in der Lage sind zu unterscheiden, ob sie etwas Falsches oder etwas Richtiges tun.
Anders betrachtet der Gesetzgeber Jugendliche, also Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Junge Menschen in diesem Alter gelten als bedingt strafmündig. Das bedeutet, dass bei den betreffenden jungen Menschen je nach Einzelfall darüber entschieden wird, ob bereits eine gewisse Reife und Einsicht vorliegt. Hält das Jugendgericht den Jugendlichen für reif genug, um „richtig“ und „falsch“ zu unterscheiden und die Bedeutung seiner Handlungen zu verstehen, dann wird das sogenannte Jugendstrafrecht angewendet. Dieses verfolgt den Zweck erzieherisch auf die jungen Menschen einzuwirken. Die Bestrafung an sich steht nicht im Vordergrund.
Voll strafmündig sind Menschen ab 18 Jahren. Jedoch kann auch bei 18 bis 21jährigen unter Umständen noch das Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn diese in ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen ähneln oder die begangene Straftat als sogenannte „Jugendverfehlung“ eingeordnet wird.
Gesetze können nicht alles regeln
Gesetze können jedoch nicht alles regeln! Letztendlich musst auch du immer selbst überlegen, welche deiner Handlungen richtig und welche falsch sind. Damit du einen Überblick über die für dich wichtigsten Gesetze und Rechtsverordnungen bekommst, gibt’s bei talk inTeam® leicht verständliche Auskünfte von Fachanwälten mit viel Berufserfahrung.