Viele Familien glauben fälschlicherweise, dass sie keinen Anspruch auf Förderung haben. Die Realität sieht anders aus: Beim Schüler-AuslandsBAföG liegen die Einkommensgrenzen deutlich höher als beim klassischen BAföG. Deshalb können auch Familien mit mittlerem Einkommen förderberechtigt sein.
Die Höhe des AuslandsBAföGs wird anhand der finanziellen Situation der Familie ermittelt. Die Kosten des Austauschprogramms sind dabei unerheblich. Für ein Austauschjahr kannst du max. 666 € monatlich für Lebenshaltungskosten im Ausland gefördert bekommen. Eine Pauschale von 500 € erhältst du bei Aufenthalten innerhalb der EU und 1.000 € außerhalb der EU als Zuschuss zu den Reisekosten. Schulgebühren werden nicht bezahlt. Die Leistungen des Schüler-AuslandsBAföGs müssen nicht zurückgezahlt werden! (Stand: 05.2026)
Für die Beantragung von Schüler-AuslandsBAföG ist eines der Studentenwerke in Deutschland zuständig, das die AuslandsBAföG-Anträge zentral bearbeitet. Die Einteilung der Zuständigkeit erfolgt nach Regionen.
👉 Wichtig ist eine frühzeitige Planung. Genau dabei begleitet bildungsdoc® die Familien.