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AusbildungWeltweit fördert Aufenthalte im Vereinigten Königreich

Auslandspraktika im Vereinigten Königreich, die im Rahmen einer Berufsausbildung in Deutschland absolviert werden, können ab sofort über das Bundesförderprogramm AusbildungWeltweit bezuschusst werden.

AusbildungWeltweit ermöglicht seit 2017 die finanzielle Förderung von betrieblichen Lernaufenthalten für Auszubildende und Ausbilder in allen Ländern weltweit, die nicht zu den Programmländern im EU-Programm Erasmus+ gehören.

Das Vereinigte Königreich war durch seine EU-Mitgliedschaft bis 2020 automatisch Programmland in Erasmus+. Im Rahmen des aktuellen Partnerschaftsabkommens mit der EU wurde die zukünftige Teilnahme als Erasmus+ Programmland in Form eines Sonderabkommens (wie z.B. bei Norwegen oder Island) nun abgelehnt.

Die ersten über AusbildungWeltweit geförderten UK-Praktika für Azubis & Ausbilder sind ab Juni 2021 möglich (Aufhebung der Covid-19-Reisewarnung vorausgesetzt). Die erste Antragsrunde für Aufenthalte zwischen Juni 2021 und Mai 2022 ist schon gelaufen.

Insgesamt können dreimal jährlich Förderanträge über AusbildungWeltweit gestellt werden. Alle Fristen, möglichen Praktikumszeiträume und viele weitere hilfreiche Informationen findest du auf der Webseite von AusbildungWeltweit. zur Antragstellung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Unterschiede zwischen AusbildungWeltweit und Erasmus+

Wichtig ist, dass die Förderbedingungen in AusbildungWeltweit und Erasmus+ nicht komplett identisch sind. Grund dafür sind unter anderem die verschiedenen Förderquellen (EU-Haushalt und Bundeshaushalt).

In einigen Fällen könnte es also sein, dass Aufenthalte, die bisher über Erasmus+ förderfähig waren, nicht in der bisherigen Form über AusbildungWeltweit bezuschusst werden können. Einrichtungen, die zuvor Förderanträge über Erasmus+ für Aufenthalte im Vereinigten Königreich gestellt haben, können sich im Folgenden über die wichtigsten Unterschiede der beiden Programme informieren.

Nutzen Sie darüber hinaus auch gerne frühzeitig das Beratungsangebot unseres AusbildungWeltweit-Teams (E-Mail: ausbildung-weltweit@bibb.de Telefon: 0228 / 107 1611). Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Die nächsten Antragsfristen im Programm AusbildungWeltweit:

  • Bis 17. Juni 2021 für Aufenthalte zwischen dem 01. Oktober 2021 und 30. September 2022.
  • Bis 14. Oktober 2021 für Aufenthalte zwischen 01. Februar 2022 und 31. Januar 2023.

Ab dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Ausreise können die Auslandsaufenthalte innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Nutzen Sie jetzt die Tipps zur frühen Vorbereitung eines Förderantrags.

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