In Deutschland gibt es die Möglichkeit, ein Studium ohne Abitur aufzunehmen. Voraussetzung ist jedoch eine mehrjährige Berufserfahrung. Wie offen der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in den einzelnen Bundesländern ist, regeln die jeweiligen Hochschulgesetze, welche in den meisten Fällen zusätzlich durch spezielle Verordnungen ergänzt werden. Die einzelnen Bundesländer „glänzen“ durch erhebliche Unterschiede bei der Art der Zulassungsverfahren und der Zulassungsvoraussetzungen.
Doch trotz aller Unterschiedlichkeit der einzelnen Verfahren in den Bundesländern lassen sich Typen des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte bilden (Ergebnisse der Kultusministerkonferenz vom März 2009):
Studienbewerber mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss können ohne besondere Prüfungen oder Zulassungsverfahren ein Hochschulstudium beginnen.
Wer nach der Berufsausbildung keine weitere Fortbildung absolviert hat, aber mindestens drei Jahre Berufspraxis nachweisen kann, wird einer Eignungsprüfung unterzogen. In dieser wird die Studierfähigkeit der Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung getestet. Die Prüfung erfolgt durch die Hochschulen.
Beruflich qualifizierte Bewerber werden zum Studium zugelassen, nachdem sie ein Probestudium erfolgreich absolviert haben - i.d.R. zwei bis vier Semester.
Berufserfahrene erwerben durch das Ablegen einer besonderen Prüfung das Abitur. Im Unterschied zum „Hochschulzugang über eine Zulassungsprüfung“, welcher nur zum Studium an einer bestimmten Hochschule bzw. in einem bestimmten Bundesland berechtigt, ermöglicht das Bestehen der Begabtenprüfung den unbeschränkten Hochschulzugang.
Verkürzen lässt sich die Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschluss und Studienbeginn u.a. durch eine zweijährige Berufsoberschule. Nach einer erfolgreichen Abschlussprüfung haben Absolventen mit zwei erlernten Fremdsprachen die allgemeine Hochschulreife, mit einer Fremdsprache immerhin die fachgebundene Zulassung zum Hochschulstudium in erreicht.
Jugendliche, die nach Abschluss der zehnten Klasse nicht mit einer Lehre beginnen, sondern auf die dreijährige Fachoberschule bzw. auf ein Berufs- oder Fachgymnasium wechseln, können ebenfalls die allgemeine Hochschulreife erwerben.
bildungsdoc-tipp. Du solltest dich bei deiner ausgewählten Hochschule/Uni oder Fernuniversität (Fernstudium ohne Abi ist auch möglich!) erkundigen, welche Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen. Berücksichtige dabei, dass Studieren ohne Abitur eigene Hartnäckigkeit und Durchhaltevermögen im Vorfeld voraussetzen. Trotz bestehender Zulassungskriterien gibt es immer noch zuständige Stellen (Immatrikulationsämter und Studienberatungen) der jeweiligen Hochschulen/Unis, die bei diesen Thema „Studium ohne Abi“ überfordert sind.
2010 hat die Kultusministerkonferenz die Strukturvorgaben so geändert, dass die Bundesländer nun auch die Möglichkeit besitzen, beruflich qualifizierten Studieninteressierten den Zugang zu Master-Studiengängen (auch ohne Bachelor-Abschluss) zu erlauben. Allerdings ist dieser Beschluss noch nicht bundesweit realisiert. Nur in einigen Bundesländern erfolgte die schnelle Umsetzung. Es ist zu erwarten, dass die Einstufungstests sehr unterschiedlich verlaufen werden.